Vielleicht geht es mit diesem Zungenschlag: »Ich möchte, dass du das bezahlst, was du nutzt. Nicht mehr und nicht weniger. Denn das ist fair für uns beide. Zudem hast du dann die Möglichkeit, über die Nutzung den Preis zu regulieren.« Aber wie schon bei anderen Fragen ausgeführt, hilft manchmal nur, die Vergütung für die Nutzung in das Werkhonorar zu packen: Großer Nutzungsumfang = hohes Werkhonorar, geringerer Nutzungsumfang = geringeres Werkhonorar. Allerdings sei auch hier noch einmal darauf hingewiesen, dass für KSK und VG Bild-Kunst die Vergütung von Nutzung auf der Rechnung erscheinen muss.