Frage zu dem Retainervertrag: Kann auf der Rechnung dieselbe Leistung monatlich stehen, wenn die konkreten Leistungen in einem Stundenzettel monatlich detailliert aufgelistet sind? Also darüber nachgewiesen wird, was alles konkret gemacht wurde?

Das haben die Prüfer:innen von der Deutschen Rentenversicherung natürlich immer auch Entscheidungsspielräume, aber der Begriff »Stundenzettel« ist schon nah an dem Arbeitgeber:in-Arbeitnehmer:in-Verhältnis dran. Und wenn ohnehin die Tätigkeiten irgendwo aufgeschrieben werden, können sie auch direkt auf der Rechnung erscheinen.