Eine Frage zur Herausgabe offener Daten: Hat der Kunde einen Anspruch darauf? Und kann ich als Designer bei der Nutzung Umgestaltung einschränken z.B. durch ein Design Manual?

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, haben die Kund:innen keinen automatischen Rechtsanspruch auf die Herausgabe der offenen Dateien. Die Umgestaltung können wir einschränken, indem wir die Arbeiten in einem nicht bearbeitbaren Format zur Verfügung stellen und den erlaubten Nutzungsumfang mit den Auftraggeber:innen vereinbaren. Das Änderungsrecht ist dabei eine Nutzungsart, die angemessen vergütet werden muss.