Bei den meisten Design-Aufträgen ist Werkvertragsrecht anzuwenden, wo ein Vergütungsanspruch in der Regel erst mit der Fertigstellung des vollständigen Designs fällig wird. Stehen Mitwirkungen Ihres Kunden aus, müssen Sie ihn hierzu auffordern. Kommt er dem nicht nach, drohen ihm ein Entschädigungsanspruch und schlimmstenfalls die vorzeitige Kündigung.