Ein aktuelles Projekt liegt auf Eis, da die Ansprechpartnerin der Firma gerade nicht arbeitet. Wie kann ich vorgehen? Es ist ein Projekt über 3.000 EURO, und es gibt auch einen Vertrag bzw. offiziellen Auftrag der Firma an mich.

Bei den meisten Design-Aufträgen ist Werkvertragsrecht anzuwenden, wo ein Vergütungsanspruch in der Regel erst mit der Fertigstellung des vollständigen Designs fällig wird. Stehen Mitwirkungen Ihres Kunden aus, müssen Sie ihn hierzu auffordern. Kommt er dem nicht nach, drohen ihm ein Entschädigungsanspruch und schlimmstenfalls die vorzeitige Kündigung.