Wir wollen dazu einen deutlich erhöhten Freibetrag von 30.000 Euro einführen, der insbesondere Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen entlastet. Die Gemeindewirtschaftssteuer kann wie die bisherige Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerschuld verrechnet werden.