Also besser das Nutzungshonorar in die Werkvergütung unsichtbar verstecken und nicht gesondert ausweisen?

Wie schon weiter oben beschrieben, kann das ein Weg sein, wenn ansonsten die Gefahr besteht, die Kund:innen zu verlieren. Aber auch dann gilt, die Honorarhöhe von der zu erwartenden Nutzung abhängig zu machen.