Der Kulturrats-Fachausschuss Urheberrecht arbeitet an einer neuen Positionierung im Bereich Künstliche Intelligenz. Die Stellungnahme soll die Ereignisse der letzten Monate mitberücksichtigen.
Positionierung mit europäischem AI-Act abgleichen
Der im Frühling auf europäischer Ebene verabschiedete AI-Act behandelt vor allem die Verantwortlichkeiten beim Anbieten wie auch beim Betreiben von KI-Anwendungen. Transparenzfragen können sich auch bei der Anwendung generativer KI-Prozesse auswirken. Dennoch herrscht großes Rätselraten, ob KI-Betreiber über die Deepfake-Fälle hinaus die Heranziehung von KI-Anwendung offenlegen müssen. Zudem ist unklar, wie KI-Anbieter die herangezogenen Ausgangsdaten „zusammenfassen“ müssen. Vor allem im visuellen Bereich stellt sich die Frage, wie man eine Vielzahl von Bildern zusammenfassen soll.
Gutachten der Initiative Urheberrecht
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegebene und von Professor Dr. Dornis und Professor Dr. Stober erstellte Studie zum Urheberrecht beim KI-Training.
Neben der zentralen Aussage, dass das Gutachten die Anwendung von Text- und Datamining beim KI-Learning als gesetzliche Ausnahme verneint, gehen die Autoren weiter davon aus, dass sämtliche eintrainierte Werke wiederhergestellt werden können und somit als öffentlich zugänglich zu bewerten seien. Und das wäre natürlich eine Sensation, weil damit auch die Anbieter, wohl auch die Benutzer von KI-Anwendungen in Anspruch genommen werden könnten.
Und wie geht´s weiter?
Wegen der Komplexität des Themas sind zwei weitere Sitzungen eingeplant. Wenn alles rund läuft, ist mit einer Veröffentlichung der geplanten Stellungnahme des Deutschen Kulturrats zum Ende des Jahres zu rechnen.
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