Auch der Kulturrat beschäftigt sich mit der KI

Neben vielen Interessenvertretungen beschäftigt sich der Deutsche Kulturrat mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf die Kultur und Kreatwirtschaft. Sein Fachausschuss Urheberrecht hat sich nun über das Thema ausgetauscht.

Zum Fachausschuss Urheberrecht

Der Fachausschuss Urheberrecht existiert seit einigen Legislaturperioden und hat sich zu den wichtigsten Gesetzesvorhaben im Urheberrecht geäußert. Bei der inhaltlichen Ausrichtung muss man berücksichtigen, dass im Fachausschuss neben Urheber:innen auch Unternehmen der Verwerterseite und Kulturerbe-Einrichtungen vertreten sind. Letztere sehen das Urheberrecht kritisch und sprechen sich für erhebliche Befreiungen aus. Wegen der unterschiedlichen Interessenlagen kann sich der Fachausschuss nur zu den Fragen äußern, bei denen Konsens herrscht.

Künstliche Intelligenz

Dem Fachausschuss muss man zugute halten, dass er sich seit Januar 2023 und somit als einer der ersten Arbeitskreisen mit den Auswirkungen Generativer KI auf das Urheberrechtssystem beschäftigt. Im Juni 2023 bewertete der Kulturrat das KI-Learning als urheberrechtsrelevante Handlung ein, die nicht von den neu eingeführten Schranken des Text- und Dataminings befreit werden. Auf der Output-Seite verneinte er die Schutzfähigkeit KI-generierter Werke und sprach sich für eine Kennzeichnungspflicht aus. Näheres hierzu in der Stellungnahme vom 22.06.2023.

Aktuelles

Nach einer weiteren Sonnenumrundung hat sich die Diskussion auf die wesentlichen Fragen eingependelt. Zur umstrittenen Frage der Anwendung von Text- und Datamining hält der Fachausschuss an der Position fest, dass diese gesetzliche Ausnahmereglung auf KI-Lernprozesse nicht anwendbar ist. Unklar sind noch die sich hieraus ergebenden Konsequenzen, ob KI-Learning einfach mit einer Abgabe abgegolten werden soll, ob zumindest ein Opt-Out-Mechanismus gewährleistet wird oder ob die Rechteinhaber:innen diese Rechte allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung selber geltend machen sollen. Zudem kommen vereinzelte Stimmen auf, die sich für einen Schutz von KI-Erzeugnissen aussprechen, was aber nicht umstritten geblieben ist. Auf dem Weg mag die Möglichkeit entstehen, dass Arbeiten von KI-Anwendern ebenfalls geschützt werden. Unklar sind aber die zu stellenden Mindestanforderungen. Zudem sind die Konsequenzen völlig ungewiss, wenn eine Masse von schnell herstellbaren KI-Arbeiten neben originären Werken gestellt werden.

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