Ist die Schöpfungshöhe auch gewährleistet, wenn es um ein Redesign des Logos geht?
Das kann schon sein und muss im Einzelfall durch einen Gutachter geprüft und bewertet werden. Im Fall von Audi war das sicher nicht der Fall.
Das kann schon sein und muss im Einzelfall durch einen Gutachter geprüft und bewertet werden. Im Fall von Audi war das sicher nicht der Fall.
Wir werden bis zum Sommer 2024 ein weiteres Webinar zum Thema anbieten.
Viele Designerinnen und Designer nehmen schnell das Urheberrecht der von ihnen erschaffenen Logos in Anspruch. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil spricht das OLG Frankfurt am Main einem Logo die erforderliche Gestaltungshöhe ab (Urt. v. 12.06.2019 – 11 U 51/18). Darüber hinaus sieht das Gericht eine unentgeltliche Nutzungsrechteeinräumung. So kritisch man das Urteil sehen mag, gibt es der Designbranche wertvolle Anhaltspunkte für das Bestehen und für das Nichtbestehen von Urheberrechten an Logos.
Zwei Entscheidungen von Münchener Gerichten können als die logische Fortführungen der “Geburtstagszug”-Entscheidung des BGH angesehen werden, denn sie übertragen die daraus folgenden urhebervertragsrechtlichen Ansprüche aus §§ 32 ff. UrhG auf weitere Designbereiche.
AGD Rechtsanwalt Christlieb Klages von der Anwaltssozietät HERTIN referierte kurzweilig über die Schutzfähigkeit von Logotypes und anderen Werken kreativen Schaffens.
Ja, das kann schon passieren, insbesondere dann, wenn ich erst einmal über das Honorar für die Erstellung des Designs rede und dann so etwas sage wie »Jetzt müssen wir noch über die Nutzungsrechte reden, die würden da noch obendrauf kommen.« Das dann noch im direkten Vergleich zu den anderen stärkt die eigene Position nicht so […]
Da sind wir gleich fulminant ins Webinarjahr 2024 gestartet mit einem Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten, sich Designleistungen vergüten zu lassen. Einige wichtige Fragen konnten wir im Webinar nicht klären, was wir hier in Form einer kleinen FAQ nachholen wollen.
Es gibt einen Beitrag auf der Seite der PAGE: https://page-online.de/branche-karriere/schon-mal-von-logo-leasing-gehoert/. Außerdem sind die Seiten der Anbieter, die mit dem Geschäftsmodell arbeiten, sehr aussagekräftig: Büro Jasten (Logo Leasing) Brainbreak Design Leasing Wir finden sie nicht alle gleichermaßen gut, aber sie veranschaulichen das Prinzip sehr gut.
Dieses Jahr stehen wieder Vorstandswahlen an. Doch anders als die letzten Male können jetzt alle Mitglieder abstimmen – auch wenn sie nicht bei der Mitgliederversammlung sind. Mit dem Tool NemoVote haben wir einen Weg gefunden, dass bei der Abstimmung für die Vorstandswahl sowohl die Stimmen vor Ort zählen, als auch vorher abgegebene Stimmen abwesender […]
„Ich bin gerne in der AGD, weil wir in unserem Berufsstand nicht nur eine starke Allianz brauchen, sondern auch auf Fragen wie Vergütung, Recht oder auf Weiterbildungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Außerdem bildet die AGD eine gute Grundlage um Netzwerke zu bilden oder beruflichen Austausch untereinander zu ermöglichen. Ich freue mich auch darüber, als Referent der AGD mein umfangreiches Fachwissen an jüngere Kolleginnen und Kollegen abgeben zu können – und man lernt dabei noch viele nette Leute kennen.“
Am 16. April 2024 versammelten sich rund 100 Vertreterinnen und Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft, darunter auch die AGD, im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Berlin. Gemeinsam wurde über die Potenziale, Chancen und Risiken der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) Diskutiert. Eröffnung des Events & Paneldiskussion Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Michael Kellner, parlamentarischer […]
Gleich zwei wichtige Gremien unseres Berufsverbandes haben sich dieser Tage getroffen. Am 12.04. der Beirat des AGD-Rechtsfonds, der Vorstand der AGD am 13.04. Die einen online, die anderen in München.
In einer selbstbewussten Stellungnahme bezieht der Deutsche Designtag Position zu den geplanten Honoraruntergrenzen für Künstler:innen, die von Einrichtungen der öffentlichen Hand beauftragt werden. Denn hier geht es um nicht viel weniger als die Abschaffung ausbeuterischer Verhältnisse für selbstständige Kreative, wenn sie für öffentliche Auftraggeber:innen arbeiten. Welche Honoraruntergrenze der Deutsche Designtag empfiehlt und warum und was das mit unserem VTV Design zu tun hat, erfahrt ihr in diesem Beitrag.