»Ich bin der Logo-Urheber – oder nicht?«
Viele Designerinnen und Designer nehmen schnell das Urheberrecht der von ihnen erschaffenen Logos in Anspruch. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil spricht das OLG Frankfurt am Main einem Logo die erforderliche Gestaltungshöhe ab (Urt. v. 12.06.2019 – 11 U 51/18). Darüber hinaus sieht das Gericht eine unentgeltliche Nutzungsrechteeinräumung. So kritisch man das Urteil sehen mag, gibt es der Designbranche wertvolle Anhaltspunkte für das Bestehen und für das Nichtbestehen von Urheberrechten an Logos.