Als die AGD-Geschäftsstelle sich an der letzten Konsultation zur Urheberrechtsreform beteiligte, bestand die Hoffnung, dass langsam Ruhe einkehren würde – mitnichten. Nun hat die EU-Kommission ein digitales Frage-Antwort-Spiel hinterhergeschoben.
Weil wir schon im Thema waren, haben wir uns auch an dieser Konsultation beteiligt. Da wir nur designrelevante Themen behandeln wollten, findet Ihr Auszüge unserer Antworten hier.
Text und Data Mining
Wie in der Stellungnahme im März dieses Jahres haben wir wegen der erheblichen Relevanz von KI im Urheberrecht die Fragen zum Text und Data Mining beantwortet. Auf diese Ausnahme berufen sich derzeit die KI-Foundations, wenn sie ungefragt und vor allem unbezahlt geschützte Werke in Ihre Bestände aufnehmen. Bei der Gelegenheit konnten wir auf die unterschiedlichen Interessenlagen in der AGD-Mitgliedschaft aufmerksam machen, nämlich dass einige Designer_innen gerne die Vorteile der KI-Tools nutzen, gleichwohl die ungefragte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke kritisch sehen. Zur Lösung hat sich die AGD für ein von den Verwertungsgesellschaften getragenes kollektives Vergütungsmodell ausgesprochen, solange eindeutige Rechtsverletzungen nicht legalisiert werden und die Möglichkeit eines Opt-Outs gewahrt bleibt.
Bewegung erhoffen wir uns beim Text und Data Mining, am 03.09.2026, wenn der BGH im Kneschke-Rechtsstreit darüber verhandelt, ob LAION ungefragt ein Foto für ihren KI-Datensatz verwenden durfte. Das Gericht wird hoffentlich konkretisieren, in welcher Form Kreative einen Rechtevorbehalt ausüben können. Vor diesem Hintergrund möchten wir daran erinnern, auf Euren Websites oder in der Kundenkommunikation einen Hinweis zu platzieren, dass die Arbeiten nicht ungefragt fürs KI-Training verwendet werden sollen.
Vergriffene Werke
Ein weiteres wichtiges Thema sind die vergriffenen Werke, die in Deutschland unter dem Begriff der nicht-verfügbaren Werken behandelt werden. Diese Regelungen räumen Kulturerbeeinrichtungen die Möglichkeiten ein, ihre Bestände gegen eine an Verwertungsgesellschaften zu entrichtende Pauschalgebühr online stellen zu können. In jeder Stellungnahme weisen wir darauf hin, dass Bildautor_innen unnötig benachteiligt werden, obwohl es für die Kulturerbeeinrichtungen ein Leichtes ist, ihre Digitalisate für ein Bild-Tracking zur Verfügung zu stellen.
Plattformnutzungen
Ein weiterer wichtiger und damals sehr umkämpfter Themenpunkt sind die Regelungen für Internet-Diensteanbieter. Wir vermuten, dass die Interessenverbände der Online-Plattformen die EU-Umfrage nutzen werden, die Urheberrechtsreform in Grund und Boden zu reden. Deswegen haben wir der EU-Kommission trotz aller Widersprüche klar signalisiert, dass diese Regelungen absolut sinnvoll sind und deren Umsetzung vor allem durch das unkooperative Verhalten der Plattformbetreiber ausgebremst werden.
Angemessene Vergütungen bei Urheberverträgen
Die EU stellt auch Fragen zur angemessenen Vergütung von Urhebern. Weil in Deutschland dieser Grundsatz seit Anfang der Nuller-Jahre gilt, konnten wir die Antworten kurzhalten. Gleichwohl hat die Konsultation eine gute Gelegenheit geboten, klarzustellen, dass die nachträgliche Anhebung einer Nutzungsrechtevergütung zeitaufwendig sein kann.
Fazit
Auch wenn die Vielzahl der Konsultationen einige Zeit in Anspruch nehmen, sehen wir es positiv, dass die EU die Urheberrechtsreform im Blick behält. Gleichwohl mussten wir an mehreren Stellen anmerken, dass die Konsultation zu früh durchgeführt worden ist. Bei der Verabschiedung der EU-Richtlinie im März 2019 konnte keiner ahnen, dass bei den Haupthemen eine Umsetzung mittlerweile 8 Jahre auf sich warten lässt. Es bedarf also weiterhin der Geduld und der Hartnäckigkeit, um die Situation für die Kreativschaffenden zu verbessern. Wir bleiben dran.
