4 Folge 1 Aufzeichnung vom 8.9.2021 Beschreibung Im zweiten Vertragsrechts-Webinar wird auf unterschiedliche Vertragstypen eingegangen. Es gibt natürlich einige Gemeinsamkeiten; leichte Unterschiede können aber sehr schnell zu einer Verlagerung der Verantwortung auf die Designerinnen und Designer führen. Anhand konkreter Beispiele werden unterschiedliche Vertragstypen dargestellt. „Ich schließe keine Verträge“ war letztes Jahr. Mittlerweile hat es sich in der AGD-Mitgliedschaft herumgesprochen, dass auch ein Bahnticket ein Vertrag sein kann. In dem nächsten Vertragsrechts-Webinar möchte ich auf unterschiedliche Vertragstypen eingehen. Es gibt natürlich einige Gemeinsamkeiten; leichte Unterschiede können aber sehr schnell zu einer Verlagerung der Verantwortung auf die Designerinnen und Designer führen. Anhand konkreter Beispiele will ich unterschiedliche Vertragstypen darstellen. Auf das Designgeschäft bezogen werden mir in der AGD-Mitgliederberatung oft folgende Fragen gestellt: • Was haben Aufträge und Werkverträge gemein? • Warum will mich mein Kunde erst mit der Fertigstellung des Designs bezahlen? • Ab wann liegt eigentlich ein Kostenvoranschlag vor? • Was ist ein Lizenzvertrag? • Ist es zulässig, dass mein Kunde mich nur noch per Rahmenvertrag beauftragen will? • Mit einer Rechnung ist doch alles geklärt, oder nicht? Das Webinar ist eine Fortsetzung zu dem letztes Jahr durchgeführten Vertragsrechts-Webinar „Basics“, das Ihr hier findet.
Alexander Koch
… ist Rechtsanwalt und seit 2017 Justiziar der AGD. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte dort das Referendariat. Nach der Ausbildung arbeitete er für eine Medienrechtskanzlei und für einen Bildagenturverband. Bei der AGD-Mitgliederberatung verfolgt er stets das Ziel, Konflikte frühzeitig zu entschärfen, sodass es nicht zum Rechtsstreit kommt.