Seit anderthalb Jahren sind KI-generierte Werke das große Thema. Auch im Designbereich können viele Designende den Versuchungen von Tools wie Midjourney, Firefly, Dall E oder den heimlich hinzugekommenen Tools der Creative-Cloud nicht widerstehen. So dramatisch die Marktveränderungen sind, ist das Thema Künstliche Intelligenz ohne anzuklopfen auch in die Rechtswelt eingetreten. Im laufenden Jahr steht der Umgang mit der Verwendung urheberrechtlich geschützter Arbeiten für das KI-Training und die in Brüssel verabschiedete KI-Verordnung im Fokus.
Das Webinar
In der Mitgliederberatung tauchen mehr und mehr folgende Fragen auf, die wir in dem Webinar durchgehen werden:- Darf ich KI generierte Designs gewerblich nutzen?
- Wer haftet eigentlich für die in der KI verwendeten Inhalte?
- Sind meine Designs eigentlich urheberrechtlich geschützt?
- Darf ich meine Einnahmen noch bei der VG Bild-Kunst melden?
- Muss ich meinem Kunden sagen, dass ich KI-Tools einsetze?
- Kann ich mich gegen das KI-Training wehren oder kann ich meine Rechte der VG Bild-Kunst anvertrauen?
Alexander Koch
… ist Rechtsanwalt und seit 2017 Justiziar der AGD. Er studierte in Berlin Rechtswissenschaften und absolvierte dort das Referendariat. Nach der Ausbildung arbeitete er für eine Medienrechtskanzlei und für einen Bildagenturverband. Bei der AGD-Mitgliederberatung verfolgt er stets das Ziel, Konflikte frühzeitig zu entschärfen, sodass es nicht zum Rechtsstreit kommt.