VG Bild-Kunst… und die Zukunft der Pauschalhonorare

Alexander Koch ist für die AGD in der VG Bild-Kunst vertreten und berichtet über aktuelle Themen. Heute: Meldung von Pauschalhonoraren.

Seit einigen Wochen nimmt sich die VG Bild-Kunst des Themas an, wie in der Zukunft die Honorare bei ihr gemeldet werden sollen. In der Mitte Januar durchgeführten Fachsitzung wurden Punkte wie die Meldung von Einzelbildern oder die absolute Deckelung von Honorarmeldungen besprochen. Für den Designbereich steht die Frage im Fokus, wie Pauschalhonorare in Zukunft gemeldet werden sollen.

Was bislang gilt: Unproblematisch sind die ausdrücklich ausgewiesenen Nutzungshonorare, die die Urheber_innen komplett melden können. Bei Foto-, Illustrations- und bei Designaufträgen herrscht dagegen die Realität, dass über die Nutzungsrechtevergütung wenig bis gar nicht gesprochen wird. Damit diese Honorare nicht unberücksichtigt bleiben, gilt die Regelung, dass das komplette Auftragshonorar gemeldet werden kann, wenn der Nutzungsrechteanteil über die Hälfte des Honorars ausmacht. Das führt zu dem Missstand, dass Nutzungsrechtevergütungen, die nur einen Anteil von 51 % des Honorars haben, einfach mal verdoppelt werden. Zudem melden die Mitarbeiter, dass zu viele Urheber_innen Pauschalhonorare melden, bei denen die Vergütungsrechte erkennbar einen verschwindend geringen Anteil ausmachen.

Die bisherigen Lösungskonzept sind noch vage. Für eine Vereinfachung tendiert man wieder zu einer Kategorienbildung, bei der Pressefoto wieder mal höher bewertet werden. Es wird weitere spannende Gesprächsrunden geben. Die AGD bleibt dran.

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