Egal, wie man es nennt – Nutzungsrecht oder nicht – was muss auf der Rechnung stehen? Das ist eine Frage, die mich beschäftigt.

Bin ich bei über die KSK sozialversichert, möchte ich meine Honorare der VG Bild-Kunst melden, ist es sinnvoll, die Nutzungsvergütung auf der Rechnung auszuweisen. Dabei kann der Satz »Das Honorar beinhaltet das Recht, die erbrachte Designleistung (nicht) exklusiv für x Jahre in der Region y mit Umfang z zu nutzen« schon reichen. Oder noch einfacher: »Das Honorar schließt die dem Zweck nach notwendige Nutzung des Werks ein.«

Brauche ich das nicht, kann ich mein Werkhonorar an der zu erwartenden Designnutzung orientieren und auf die explizite Erwähnung der Nutzungsvergütung verzichten.