Das haben die Prüfer:innen von der Deutschen Rentenversicherung natürlich immer auch Entscheidungsspielräume, aber der Begriff »Stundenzettel« ist schon nah an dem Arbeitgeber:in-Arbeitnehmer:in-Verhältnis dran. Und wenn ohnehin die Tätigkeiten irgendwo aufgeschrieben werden, können sie auch direkt auf der Rechnung erscheinen.