Wie ist es beim Thema Leasing mit dem Eigentumsrecht und der Haftung? Wenn der Kunde ein Markenzeichen inkl. Nutzungsrechte nicht »kauft« sondern »least«, und es gibt ein Problem – zum Beispiel einen Markenzeichenkonflikt?

Das Eigentumsrecht liegt dann beim Leasinggeber/ bei der Leasinggeberin, damit auch die Haftung bei Markenrechtskonflikten. Das heißt, die Designerin/der Designer hat die Verantwortung dafür, dass ein zum Leasing angebotenes Design das Marken-, Design- oder Urheberrecht anderer nicht verletzt.