Aus den vorweihnachtlichen Gremiensitzungen der VG Bild-Kunst
Verwaltungsratssitzung am 27.11.2024 in Berlin
Zum ersten Mal hat die Geschäftsleitung die normalerweise im Frühjahr stattfindende Verwaltungsratssitzung in den November vorverlegt.
Wie in den Vorjahren berichtete der Geschäftsführer, Dr. Urban Pappi, über die Arbeiten an der Umstellung des Abrechnungssystems. Hierbei handelt es sich nicht um unwesentliche Interna der Geschäftsstelle, sondern um die technische Grundlage, die gerechte Verteilung von jährlich 60 Millionen Euro in die Praxis umzusetzen. Wenn alles gut läuft, hofft die Geschäftsleitung, im kommenden Jahr das alte Abrechnungssystem komplett ablösen und dann wieder pünktlich auszahlen zu können.
Die sonst so prominente Plattformlizenz schaffte es diese Mal nur zu einem Berichtspunkt – der es aber in sich hat. Neben Meta, Snapchat, Tik Tok, YouTube, Pinterest hat die Bild-Kunst 31 weitere Dienste im Blick. Gegen Meta hat sie bereits ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Damit Zahlungsansprüche nicht verjähren, werden bis zum Jahresende diverse Verfahren folgen müssen.
Fehlen darf natürlich nicht die generative künstliche Intelligenz. Mit den nächsten Meldungen werden die Urheber_innen eine Erklärung abgeben müssen, nach der die von ihnen gemeldeten Bilder nicht „ausschließlich“ auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz beruhen. Hiervon abzugrenzen ist der Einsatz von KI als reines Werkzeug. Da selbst Bildbearbeitungsprogramme neuerdings erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, wird kein Weg an der Erstellung eines Kriterienkatalogs vorbeiführen. Unbeantwortet geblieben ist die Frage, wer diesen aufstellen wird.
Fachsitzungen zur Evaluation der Verteilungsplanreform
Im Orbit der Verwaltungsratssitzung bewegten sich auch diverse Fachsitzungen. Anlass gibt der vor wenigen Jahren reformierte Verteilungsplan, der zunächst für zwei Jahre beschlossen worden war und im kommenden Jahr verlängert werden müsste. Bei der Gelegenheit werden vor allem die Meldungen von Pauschalhonoraren auf den Prüfstand gestellt. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, welche Teile eines Honorars gemeldet werden dürfen und welche nicht. Es steht der Verdacht im Raum, dass das von einigen Kollegen_innen recht locker gehandhabt wird, was zulasten der ehrlichen Rechteinhaber_innen geht. Natürlich sollte auch geklärt werden, ob die Ausschüttungen in den letzten Jahren angestiegen oder gesunken sind. Hierzu freut sich die AGD über Rückmeldungen von Designer_innen und steht gerne für offene Fragen zur Verfügung.
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