Promeo, Paragraphen und Pointen: KI auf der Göttinger Urheberrechtstagung

Auch die am 05.11.2024 in der altehrwürdigen Göttinger Universitätsbibliothek veran­staltete Urheberrechtstagung beschäftigte sich aus­schließlich mit den rechtlichen Aus­wirkungen Generativer Künstlicher Intelligenz auf das Urheberrecht. Mit Aussicht auf eine Anpassung des Urheberrechts an die neuen Herausforderun­gen.

Bundesjustizministerium an der Kante des Regierungswechsels

Der im Bundesjustizministerium fürs Urheberrecht zuständige Referatsleiter, Dr. Martin Bittner, stellte keine konkreten Gesetzesprojekte vor, was sicherlich den Unsicher­heiten ei­ner ablaufenden Legislatur geschuldet war. Dass der Minister zwei Tage später aus­ge­tauscht würde, war zu dem Zeitpunkt nicht zu ahnen. Nichtsdestotrotz beschäftigt sich das Ministerium mit der Analyse der kürzlich verabschiedeten KI-Verordnung und einiger Ent­scheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Vergütungsfragen sieht Bittner als „das hei­ßeste Eisen“ an, was man als Ankündigung einer von Verwertungsgesellschaften wahrzu­nehmen­den kollektiven Lösung – in welcher Form auch immer – deuten kann.

Text und Data Mining

Die weiteren Fachvorträge fanden eher Gefallen bei Vertretern von Kulturi­nstitu­tionen, was nicht sonderlich verwundert, weil mit Ausnahme der AGD keine Urhebervertreter präsent waren. Im Fokus stand das Text und Data Mining, das KI-Foundations als Rechts­grundlage für das kostenfreie Antrainieren ihrer KI-Datensätze verstehen. Wenn es um ge­setzliche Ausnahmeregelungen geht, ist der im Standardkommentar zuständige Autor, Pro­fessor Dr. Malte Stieper, der richtige Ansprechpartner. Aufhänger war das von der Initiative Urheberrecht bei Stober und Dornis beauftragte Gutachten, was er im Ergebnis kritisch sah. Aber auch an Bibliotheksjuristen gerichtet, sieht er im wissenschaftlichen Text und Data Mi­ning nur einen engen Anwendungsbereich, das für Kooperationen von Bibliotheken mit kommerziellen Unternehmen keine Grundlage bietet.

Kennzeichnungspflicht

In dem weiteren Vortrag ging Professor Dr. Dr. Hanjo Hamann verschiedene Möglichkeiten der Maschinenlesbarkeit des vom Gesetz angebotenen Rechtevorbehalts durch. Die vom Landgericht Hamburg geäußerte These, dass jeder Text auch maschinenlesbar sei, ging ihm zu weit. Im letzten Vortrag äußerte Dr. Malte Baumann Bedenken, dass sich die von der KI-Verordnung von Anwendern von KI-Tools geforderte Kennzeichnungs­pflicht nicht auf die Fälle des Deepfake beschränkten, sondern sehr weit in den Kreativbereich hineinragte.

Düstere Aussichten beim Urheberrecht

Bezeichnend war das Abschlusspanel, das sich einhellig für eine Vereinfachung des Urhe­berrechts aussprach. Vor allem die an die Schöpfungshöhe zu stellenden Anforderungen seien mittlerweile zu niedrig. Weil KI-Anwendungen Werke mit niedriger Schöpfungshöhe ersetzen würden, wurde eine Anhebung der an den Werkschutz zu stellenden Anforderungen gestellt. Die AGD muss nicht besonders betonen, dass vor allem Desiger_innen massiv von so einer Handhabe betroffen wären.

Fazit der Tagung

Die fachliche Diskussion verlief auf hohem Niveau, die hier gezogenen Schlussfolge­rungen waren leider wenig urheber- bzw. designerfreundlich. Wer glaubt, dass es sich hier nur um eine von der Außenwelt abgeschirmte Professoren-Veranstaltung handelte, irrt. Diese Veranstaltungen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie maßgebliche The­men setzen konnte – vor allem wenn Vertreter eines Bundesministeriums zugegen waren. Für die AGD bleibt somit viel zu tun.

Der beim Deutschen Kulturrat angesiedelte Fachausschuss für Urheberrecht ging am 13.11.2024 wegen einer Positio­nierung zu den urheberrechtlichen Herausforderungen bei der Generativen KI in die zweite Runde. Die Sitzung begann mit einem Input des im Bundesjustizministerium fürs Urheberrecht zuständigen Referatsleiters, Dr. Martin Bittner. Wieder stand die Ausgestaltung einer gesetzlichen Vergütungspflicht für KI-Anwendungen im Raum. Die Runde diskutierte darüber, ob die Ausnahmeregelung zwingend oder mit der Möglichkeit eines Opt-Outs ausgestaltet werden sollte. Der Fachausschuss trifft sich wieder in zwei Wochen.

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