Die Basics – Urheberrechtsreform und VG Bild-Kunst
Mit der Urheberrechtsreform 2021 haben sich für Plattformen neue Pflichten ergeben. Wenn ein Nutzer oder eine Nutzerin einen Inhalt hochlädt, sind sie in der Verantwortung, dass diese keine Urheberrechte verletzen. Gegebenenfalls müssen sie die Verwendung untersagen oder Lizenzen einholen.
Der Gesetzgeber hat so entschieden, um einerseits die Position der Urheberinnen und Urheber zu stärken und andererseits die Meinungsfreiheit im Internet nicht zu gefährden.
Statt als Einzelperson für seine Rechte einzustehen, kann die Lizenzierung auch über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Eine solche Verwertungsgesellschaft ist die VG Bild-Kunst – eine Art GEMA für Fotografinnen, Designer, Illustratoren und Logodesignerinnen.
Die VG Bild-Kunst sammelt von Unternehmen und Herstellern Abgaben für Einzelkopien und verteilt das erhaltene Geld an ihre Mitglieder. So kann man sich als Künstlerin oder Künstler ein zusätzliches, passives Einkommen sichern.
WAS IST DIE SOCIAL-MEDIA-BILDLIZENZ?
Nun ist es als Einzelperson schwierig jeden Urheberrechtsverstoß zu bemerken, geschweige denn zu verfolgen. Daher bietet die VG Bild-Kunst an, eine erweiterte Lizenz zu schaffen, mit der auch Plattformen wie Facebook und Instagram eine Abgabe leisten und somit die Bilder der Mitglieder der VG lizenzieren.
Die VG Bild-Kunst schreibt dazu:
„Über die Social-Media-Bildlizenz werden nicht alle Bilder im Social Web lizenziert, sondern lediglich die Lizenzlücke der Anbieter geschlossen. Diese betrifft vor allem Uploads von Bildern durch Privatpersonen, die nicht von diesen selbst erstellt wurden. Uploads von eigenen Bildern, zum Beispiel Urlaubsfotos, werden nicht umfasst. Ebenso wenig erstreckt sich die Lizenz auf den Upload von Bildern durch kommerziell Tätige.“
Weiterhin wird sich die Lizenz lediglich auf das stehende Bild beziehen, also Text, Musik und Film nicht umfassen.
WIE SINNVOLL IST DIESE SOCIAL-MEDIA-BILDLIZENZ?
Gern wird in der Branche über den armen Fotografen gesprochen, der hilflos bei der unrechtmäßigen Verwendung seiner Fotografien nur tatenlos zusehen kann. Fakt ist aber, dass es viele Fotografen und Fotografinnen gibt, die erfolgreich gegen Uploader vorgehen und das mittels Opt-Out auch in Zukunft tun werden.
Wenn Urheberinnen und Urheber aktiv ihre Rechte verfolgen, müssen sie sich im Klaren sein, dass sie sich mit dem neuen Wahrnehmungsvertrag nicht mehr gegen Plattformnutzungen wehren können. Diese sollten einen Opt-Out prüfen lassen.
Wer sich jedoch nicht dafür interessiert, ob die eigenen Bilder von unbekannten Dritten auf Internetplattformen hochgeladen werden, kann sich beim erweiterten Wahrnehmungsvertrag über eine kleine Geldauszahlung am Ende des Jahres freuen.
WIE GEHT ES WEITER?
Aktuell befindet sich die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst noch in Verhandlungen mit den großen Plattformbetreibern wie Meta. Sie haben jüngst eine Kampagnenwebsite ins Leben gerufen, auf der sie auf die Bildlizenz aufmerksam machen wollen, über die neuesten Entwicklungen informieren und die Vorteile einer Kollektivlizenz erörtern. Die Inhalte können zur Verbreitung geteilt werden, wenn ihr die Kampagne unterstützen wollt.
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