Transparenz bei KI

Immer wieder erreichen uns Fragen zu KI und eurem Designalltag. Etwa wie: „Muss ich sagen, dass ein Inhalt mit KI erstellt wurde?“ Neben dieser Frage und vielen weiteren häufigen Fragen haben wir für euch versucht, diese zusammenzufassen und so gut es geht zu beantworten.
Muss ich sagen, dass ein Inhalt mit KI erstellt wurde?

Die kurze Antwort: In bestimmten Fällen ja, und zwar vor allem dann, wenn Bild-, Ton- oder Videoinhalte so real wirken, dass man sie für echt halten könnte (Stichwort: Deepfakes).

Welche Werke müssen in der Öffentlichkeit gekennzeichnet werden? Und wie?

Die Verordnung verlangt eine klare Kennzeichnung, wenn die KI Inhalte erzeugt oder manipuliert, die realen Personen, Gegenständen oder Orten ähneln und als echt erscheinen. Für klar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke reicht eine dezente Kennzeichnung

Wer muss kennzeichnen?

Grundsätzlich die Nutzer:innen eines KI-Systems. Anbieter:innen der Tools sollen außerdem eine maschinenlesbare Kennzeichnung ermöglichen.

Muss ich meinen Kund:innen sagen, dass ich KI nutze?

Empfohlen: Ja – spätestens, wenn die Nutzung über den 02.08.2026 hinaus geplant ist. Problematisch können Transparenzpflicht und Rechte Dritter (z.B. deutliche Elemente eines Ausgangswerkes) werden. Außerdem fallen reine KI-Ergebnisse nicht unter den Urheberrechtsschutz. Dass exklusive Rechte damit nicht gewährleistet werden können, sollte vertraglich festgehalten werden. 

Wichtig: Diese Einordnung ist ein aktueller Zwischenstand, keine Rechtsberatung. Die KI-Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026; bis es erste Urteile gibt, bleibt manches unklar. Eigentlich zielt das Gesetz darauf ab, Deepfakes mit Personen des öffentlichen Lebens uns Falschinformationen zu verhindern. Wie sich die Sachlage bei der Anwendung von KI in der beruflichen Praxis verhält, bleibt noch abzuwarten. Wir verfolgen das Thema für euch und bereiten die Vorgaben so auf, dass ihr sie in der Praxis sicher und verständlich anwenden könnt.

Für eine genauere Einordnung solltet ihr die ausführliche Beschreibung von AGD-Justiziar Alexander Koch lesen hier im Designerwissen.

Fortbildungen

Kommentar hinterlassen