Es gibt Fälle, bei denen es ohne Anwalt nicht geht. Sei es ein schwieriger Plagiatsfall, eine komplexe Designnutzung oder eine Nutzung von Design, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht. Dann raten auch wir dazu, einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen.
Das ist der Fonds
Diesen Schritt zu unterstützen, gibt es seit 2023 den AGD-Rechtsfonds. Seine Höhe beträgt 7% der bis zum 28.02. eines Jahres eingenommenen Mitgliedsbeiträge. Der Fonds existiert unabhängig vom Jahreshaushalt der AGD. Das heißt, er wird nicht geschrumpft, wenn anderswo die Ausgaben steigen oder Investitionen nötig sind. Heißt auch, je mehr Mitglieder die AGD hat, desto höher sind die jährlichen Mitgliedseinnahmen und desto höher ist die im Fonds verfügbare Summe.
Jedes AGD-Mitglied, das mindestens drei Monate lang Mitglied des Verbandes ist, kann Unterstützung aus dem Fonds beantragen. Nicht in jedem Fall werden wir helfen können. Bestehen zum Beispiel geringe Aussichten auf Erfolg, oder ist der Fonds vor Ablauf eines Jahres ausgeschöpft, können wir eine Unterstützung im Interesse der anderen AGD-Mitglieder nicht gewähren. Doch es soll nicht mehr dazu kommen, dass ein eigentlich aussichtsreicher Prozess allein aus finanziellen Gründen nicht geführt werden kann.
So funktioniert der Fonds
Die Grundlage für die Arbeit des Rechtsfonds bildet seine Geschäftsordnung, die auf der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen wurde. Wie die Antragstellung funktioniert, zeigt die Grafik. Wichtig dabei ist: Über die finanzielle Unterstützung bei gerichtlichen Prozessen und ihre Höhe entscheidet eine Jury aus AGD-Mitgliedern, nicht die Geschäftsstelle und auch nicht der Vorstand. Jurymitglied kann jedes interessierte AGD-Mitglied werden.
Warum tun wir das?
Wie oben schon geschrieben, sollen aussichtsreiche Prozesse geführt werden und nicht am fehlenden Geld scheitern. Genauso jedoch geht es uns darum, Präzedenzfälle zu schaffen und richtungsweisende Urteile zu erwirken, die Designerkolleg:innen mit vergleichbaren Fällen zu ihrem Recht verhelfen.