Kreative Wertschöpfung sichern, Innovation ermöglichen: AGD-Beitrag zur UrhR-x-KI-Debatte

Wir haben einen umfangreichen Fragenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Urheberrecht x KI“ beantwortet – aus der Perspektive der Gestalter:innen, die tagtäglich visuelle Kommunikation, Markenwelten und kulturelle Vielfalt prägen. Der Katalog ist technisch-juristisch anspruchsvoll, aber genau deshalb wichtig: Hier wird gerade verhandelt, ob und wie sich kreative Wertschöpfung, gesellschaftlicher Nutzen und technologische Entwicklung in Europa fair zusammenbringen lassen. Unsere Antworten sind ein Beitrag dazu, die Debatte aus der abstrakten Grundsatzebene in praktikable Regeln zu übersetzen – für Kreative, für Anbieter, für Nutzer:innen und für die Öffentlichkeit.

Warum wir uns einbringen

Generative KI hat ein enormes Potenzial: Sie kann Zugang erleichtern, Prozesse beschleunigen, Barrieren abbauen – und in Bereichen wie Medizin, Bildung oder Inklusion ganz konkrete Verbesserungen ermöglichen. Gleichzeitig erleben wir im Designfeld, wie schnell sich die Spielregeln verschieben: Modelle werden mit großen Mengen kreativer Werke trainiert, Wertschöpfung verlagert sich, und die Frage nach angemessener Vergütung und Kontrolle wird oft erst gestellt, wenn Fakten geschaffen sind.

Als AGD halten wir es für entscheidend, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Grundlage kreativer Arbeit nicht ausgehöhlt wird. Denn ohne professionelle Gestaltung – ohne Bilder, Sprache, Layouts, Typografie, Interfaces, Illustrationen, Fotografie, Motion-Design – verliert auch KI an Qualität. Innovation und Kreativität sind keine Gegensätze. Aber Innovation wird nur dann nachhaltig sein, wenn sie auf fairen Rahmenbedingungen aufbaut.

Was uns in den Antworten besonders wichtig war

In unserer Stellungnahme haben wir immer wieder drei Punkte betont:

1) Praktikabilität statt Papierrechte.
Opt-out-Regelungen, Transparenzpflichten und Compliance-Vorgaben helfen nur dann, wenn sie in der Realität funktionieren. Für viele Designer:innen ist es heute kaum leistbar, Nutzungsvorbehalte über alle Plattformen, Kundenseiten und Veröffentlichungsorte hinweg technisch wirksam zu setzen – und danach auch noch zu kontrollieren, ob sie respektiert wurden. Rechte, die nur auf dem Papier existieren, schaffen keine Fairness.

2) Transparenz als Voraussetzung für Fairness.
Ohne nachvollziehbare Informationen über Trainingsquellen, Datenpipelines und den Umgang mit Vorbehalten bleibt Rechtewahrnehmung ein Blindflug. Transparenz darf nicht bei allgemeinen Erzählungen stehen bleiben. Sie muss so gestaltet sein, dass sie Verhandlungen, kollektive Vergütungswege und – wo nötig – auch Durchsetzung realistisch ermöglicht. Dabei geht es nicht um die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen, sondern um einen fairen Ausgleich zwischen legitimen Schutzinteressen und der notwendigen Nachvollziehbarkeit.

3) Innovation ermöglichen – aber Marktmacht und Ressourcenverbrauch mitdenken.
Wir sehen nicht nur ein Vergütungs- und Durchsetzungsproblem, sondern auch ein Strukturproblem: Wenn Datenzugang, Rechenleistung und Modellkontrolle in den Händen weniger Akteure liegen, entstehen Abhängigkeiten und einseitige Wertabschöpfung. Zudem wächst der ökologische Fußabdruck von Training und Betrieb. Wer über Governance spricht, muss deshalb auch Wettbewerb, kulturelle Vielfalt und Klima- und Ressourcenschutz mit adressieren. KI darf nicht nur „funktionieren“ – sie muss auch verantwortbar sein.

Intensiv diskutiert im KI-Beirat – und trotzdem erst ein Anfang

Besonders wichtig war uns, diese Positionen nicht im kleinen Kreis festzulegen. Wir haben die Fragen und unsere Antworten ausführlich im KI-Beirat der AGD diskutiert – mit unterschiedlichen Perspektiven aus Praxis, Lehre, Kreativwirtschaft und Technologie. Gerade diese Vielfalt hat geholfen, Zuspitzungen zu vermeiden: Weder bringt es etwas, Technologie pauschal abzulehnen, noch hilft ein „Innovationen-um-jeden-Preis“, das kreative Arbeit als frei verfügbare Ressource behandelt. Unser Anspruch war eine ausgewogene Linie: klar in den Forderungen nach Fairness, Vergütung und Durchsetzbarkeit – und zugleich offen für das Potenzial von GenAI, wenn die Regeln stimmen.

Wir wissen auch: Das ist nur ein weiterer kleiner Schritt. Generative KI ist eine Technologie, die weit über einzelne Rechtsfragen hinausreicht. Sie berührt Bildung, Arbeit, Demokratie, Kultur, Umwelt, Wettbewerb und nicht zuletzt unser Verständnis von Autor:innenschaft und Originalität. „Zivilisatorisch fassbar“ wird GenAI nicht durch eine einzelne Vorschrift, sondern durch ein Zusammenspiel aus Recht, Standards, Transparenz, Marktregeln, Bildung und gelebter Verantwortung. Unsere Antworten wollen dazu einen Beitrag leisten – als Einladung zum Dialog, als Forderung nach Fairness und als Plädoyer dafür, dass Gestaltung und kulturelle Arbeit auch in der KI-Ära eine Zukunft haben.

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