Natürlich müssen wir hier auch über Geld reden. Aber erst einmal über Zeit. Wir sind gelegentlich überrascht, wieviel Geld und Zeit aufgewandt werden können, um den einen richtigen Firmenwagen zu erwerben, und wie wenig für die Beauftragung von Design. Dabei sind wir uns ganz sicher, dass Design einen wesentlich größeren Einfluss auf den Erfolg von Unternehmen und ihren Leistungen und Produkten hat als Marke und Größe des Dienstwagens.
Daher lohnt es sich, auch teuer bezahlte eigene Arbeitszeit in die Zusammenarbeit mit Designer:innen zu investieren, sei es bei der Wahl des:r Geschäftspartner:in, sei es bei der gemeinsamen Projektabwicklung, sei es bei der Abnahme des Projektes. Das funktioniert so eben mal nebenbei schlecht bis gar nicht und vergibt auch jede Menge Potential, das Design für deinen Erfolg haben kann.
Nicht viel anders verhält es sich beim investierten Geld. So wie der Kleinwagen einer kostengünstigen Automarke nicht den vollen Dienstwagenkomfort bieten kann, führt eine mittelmäßige bis schlechte Vergütung von Design nicht zu gestalterischen Höchstleistungen.
Dreiteilige Vergütung
Da Design eine kreative Leistung ist, können je nach Projekt unterschiedliche Arten der Vergütung zum Tragen kommen.
Werkvergütung
Sie fällt aufgrund eines Werkvertrags zur Erstellung eines Werkes an. Das kann das Design eines Produktes sein, das Erscheinungsbild eines Unternehmens, die Gestaltung eines User Interfaces, der Gestaltungsentwurf für Kommunikationsmittel, der Entwurf eines Abendkleides uvm. Hierbei schuldet der:die Designer:in das fertige Werk, den fertigen Entwurf, für den die Werkvergütung fällig wird.
Lizenzgebühr/Nutzungsentgelt
Design kaufst du nicht, und dann gehört es dir. Für Design und Entwürfe zahlst du ein Nutzungsentgelt. Das heißt, du vereinbarst mit dem:der Designer:in, welche Nutzung des Designs du planst. Typische Anhaltspunkte dafür sind der Zeitraum, wie lange du das Design nutzen möchtest, die Frage, ob dies eher regional, überregional oder weltweit passieren soll und der Nutzungsumfang. Das klingt gerade komplizierter, als es ist. Eine erste Orientierung dafür, wie du den richtigen Nutzungsumfang herausfinden kannst, findest du hier. Aber auch der:die Designer:in, mit dem:der du zusammenarbeitest, kann dir dabei helfen.
Die korrekte Nutzung herauszufinden lohnt sich, denn so sorgst du dafür, dass du nur das zahlst, was du auch wirklich nutzt, und sparst Geld. Ähnlich wie bei den Mobilfunkverträgen. Auch dort entscheidest du dich für das Paket, das deinem Nutzerverhalten entspricht – nicht mehr und nicht weniger.
Dienstleistungshonorar
Jede Designleistung beinhaltet Arbeiten, die nicht Teil des kreativen Werkes sind. Dazu gehören Workshops zur Zielbestimmung, Rechercheaufgaben, Testläufe, Korrekturschleifen, Projektmanagement, Koordinierungsaufgaben uvm. Sie werden mit dem Dienstleistungshonorar vergütet.
Und was ist jetzt angemessen?
Wie jede Preisgestaltung ist die Vergütung von Design Gegenstand von Angebot und Nachfrage. Und genauso soll sie immer den Nutzen, den das erworbene Design für seine:n Käufer:in stiftet, widerspiegeln. Hoher Nutzen, hohe Vergütung. Wir von der AGD erheben regelmäßig in unserer Mitgliedschaft, mit welchen Leistungen sie welche Vergütung erzielen. Die Erkenntnisse daraus fließen in unsere WebApp zur Kalkulation von Designleistungen. Diese wird auch von Auftraggeber:innen genutzt, wenn es darum geht, vor einem Designprojekt ein Gefühl für die notwendigen Investitionen zu entwickeln. Kennst du noch nicht? Dann probiere sie gleich mal aus. Sie hilft dir, im Designprojekt Zeit zu sparen und Nerven zu schonen.