Wenn ich meinen Kunden seit 4 Jahren betreue und jedes Jahr für seinen Tag der offenen Tür (TdoT) Gestaltungen erarbeitet habe, ohne dass zuvor ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, und dieser TdoT nun gecancelt wird, kann ich diese Umsatzeinbußen dann trotzdem aufgrund Corona bei einer Entschädigung geltend machen?

Hier wird es an dem erforderlichen Vertragsschluss fehlen. Im Detail könnte man schauen, ob es Anzeichen für einen (gelebten) Rahmenvertrag gibt.