Hat man einen Rechtsanspruch auf einen Test, um im Falle einer Infektion auch einen Anspruch durch Quarantäne zu bekommen, weil wir aktuell mit »grippalem Infekt« im Homeoffice sitzen?

Das Infektionsschutzgesetz lässt keinen Anspruch auf Durchführung eines Tests erkennen. Je mehr sich eine gefährliche Krankheit konkretisiert besteht, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die öffentlichen Stellen sind dann gehalten, solchen Verdachten nachzugehen.

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