Ein zentrales Thema der Sitzung war das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung – ein Thema, das viele unserer Mitglieder direkt betrifft. Denn: Die Rechtssicherheit für selbstständiges Arbeiten darf nicht durch pauschale Einordnungen gefährdet werden. Hintergrund hierzu ist das Herrenberg-Urteil, das zu einer gesetzlichen Neuregelung bis Ende 2026 führen soll. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist, die gestaltet werden muss.
Im Ausschuss wurden erste Ansätze für eine Stellungnahme erarbeitet, die noch in diesem Jahr veröffentlicht werden soll. Ziel ist es, klare, praxistaugliche Kriterien für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung zu definieren und deren kontinuierliche Überprüfung sicherzustellen.
Gerade für Designer:innen, die projektbasiert, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten, ist diese Arbeit des Fachausschusses von großer Bedeutung. Die AGD setzt sich deshalb aktiv dafür ein, dass die spezifischen Realitäten kreativer Selbstständigkeit in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen.
Neben dem Statusfeststellungsverfahren wurden weitere Themen für die laufende Amtsperiode gesammelt. In einem nächsten Schritt sollen die Interessen der Mitgliedsverbände abgefragt werden, um eine differenzierte Analyse des Koalitionsvertrags vorzubereiten.
Unsere Präsenz im Deutschen Kulturrat bedeutet: Wir bringen eure Perspektive dort ein, wo politische Weichen gestellt werden für eine selbstbestimmte, rechtssichere und faire Gestaltung der Selbstständigkeit im Design.
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