Beratung und Begleitung bei gerichtlichen Mahnverfahren

Dein Kunde bezahlt die fällige Rechnung nicht? Dann kannst du ein Mahnverfahren einleiten, um deine offene Forderung durchzusetzen. Ist der beim Gericht eingereichte Mahnantrag erfolgreich und widerspricht dein Kunde ihm nicht, kannst du einen Vollstreckungstitel erhalten. Mit ihm kannst du dir das Geld holen, das dir zusteht.

Das Gute daran: Du brauchst nicht unbedingt einen Anwalt. Bis 5.000,– EUR kannst du alles selbst machen. Wenn du Mitglied der AGD bist, erhältst du kostenlose Beratung und Begleitung während des Verfahrens.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kannst du offene Forderungen durchsetzen.
  • Dein Zahlungsanspruch muss berechtigt sein, und du hast es zuvor außergerichtlich versucht zu klären(Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Zahlungsvereinbarungen etc.).
  • Ist dein Mahnantrag bei Gericht erfolgreich und widerspricht deine Kundin ihm nicht, erhältst du den Vollstreckungstitel ohne mühsames und kostspieliges Gerichtsverfahren.
  • Mit dem Vollstreckungstitel darfst du dein Geld von einem Gerichtsvollzieher einfordern lassen oder besser noch per Forderungspfändung beitreiben.
  • Entstehen Kosten für das Mahnverfahren, kannst du auch diese vom zahlungsunwilligen Kunden zurückfordern.

Die AGD unterstützt ihre Mitglieder von der Beantragung bis zur Durchsetzung der Vollstreckung.

Voraussetzungen

Du hast eine Leistung erbracht, die vereinbarte Bezahlung dafür aber nicht erhalten? Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren kannst du deinen Zahlungsanspruch über einen Online-Mahnantrag und ggf. auch ohne Begründung und Gerichtsverfahren durchsetzen. Das kann schnell gehen und kostengünstiger sein als eine Klage.

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du ein Mahnverfahren einleiten kannst:

Dein Zahlungsanspruch ist berechtigt.
Deine außergerichtlichen Bemühungen waren erfolglos.

Dafür brauchst du keinen Anwalt. Notwendige Unterstützung erhältst du gern bei uns, sofern du AGD-Mitglied bist. 

Zahlungsanspruch nachweisen

Dein Zahlungsanspruch ist da, wenn dein:e Auftraggeber:in nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht gezahlt hat. Um die Kostenvorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens nutzen zu können, solltest du sicherstellen, dass dir kein Fehler unterlaufen ist, der die Nichtzahlung deines Kunden rechtfertigt. Prüfe also bitte, ob deine Rechnung korrekt ist, die darin beschriebene Leistung der vereinbarten Leistung entspricht und ohne Mängel geliefert wurde.

Mangelfreiheit lässt du dir am besten zum Abschluss des Projektes schriftlich von deinen Kund:innen bestätigen. Frage sie ganz direkt, ob sie mit deiner Arbeit zufrieden sind. (Hat der Ersteller der Rechtsschutz-Landingpage auch so gemacht.) Das minimiert das Risiko, dass dein:e Auftraggeber:in Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt.

Mahnverfahren beantragen

Um das Mahnverfahren einzuleiten, musst du einen Mahnbescheid beantragen. Das geht ganz einfach mit einem Online-Mahnantrag. Den kannst du selbstständig ausfüllen. Er muss nicht begründet werden, da das Gericht nur prüft, ob er die formalen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllt. Mit dem Mahnantrag wird der Gerichtskostenvorschuss für die Prüfung und Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens fällig. Die kannst du dir im Erfolgsfall von deiner zahlungsunwilligen Kundin wiederholen.

Wichtig: Gleich an dieser Stelle der Hinweis, dass du vor dem Stellen des Mahnantrags deine Erfolgsaussichten einschätzen solltest. Liegt zum Beispiel ein vom Kunden abgezeichnetes Angebot vor? Liegt für einen unerwartet entstandenen Mehraufwand eine Vereinbarung wie ein Nachtragsangebot vor? Hast du die Designs wie beauftragt hergestellt, oder stellst du dich auf einen Mängeleinwand deines Kunden ein?

Für den Kunden ist es ein Leichtes, das Ankreuzfeld »Widerspruch« mit einem Häkchen zu versehen. Nimmst du daraufhin deinen Mahnantrag zurück, musst du schlimmstenfalls auch für das Anwaltshonorar deines Kunden aufkommen.

Das Formular ist umfangreich. Reichst du es mit Fehlern ein, besteht die Gefahr, dass dein Antrag abgewiesen wird. Daher wende dich gern an uns, bevor du den Antrag stellst. Wir helfen beim Ausfüllen des Formulars und begleiten dich im Rahmen deiner AGD-Mitgliedschaft beim Mahnverfahren.

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Wenn du den Mahnbescheid erfolgreich beantragt und den Gerichtskostenvorschuss bezahlt hast, leitet das Gericht das Mahnverfahren ein. Dein:e Auftraggeber:in erhält den Mahnbescheid und hat nun zwei Wochen Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Tut er/sie das nicht, kannst du nach Ablauf der Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch jetzt hat dein:e Kund:in wieder zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Passiert das nicht, erhältst du den Vollstreckungstitel ohne Gerichtsverhandlung. Du kannst jetzt dein Geld vom Kunden einfordern. Dafür beantragst du die Zwangsvollstreckung durch eine:n Gerichtsvollzieher:in. Er/sie übernimmt auch die unangenehmen Aufgaben wie die Pfändung von Wertgegenständen, sollte dein Kunde zahlungsunfähig sein.

Weitaus effektiver ist die Forderungspfändung. Damit kannst du an deinen Kunden gerichtete Zahlungen Dritter abfangen. Dem Vollstreckungsgericht musst du die Art der Forderung (zB. Zahlungen auf Girokonto; Lohnforderung; Provisionsan­spruch aus Vereinbarung vom …; Mietforderung für Wohnung …) wie auch den Drittschuldner samt zustellfähiger Postanschrift (möglichst im Inland) mitteilen.

Wichtig: Legt dein Kunde Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, geht das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren über. Dann fordert dich das Gericht auf, deinen Zahlungsanspruch zu begründen. Im Grunde musst du nun die beim Mahnantrag ersparte Klageschrift nachholen. Weil das Gericht dir hierfür nur zwei Wochen einräumt, musst du zügig entscheiden, ob du die Anspruchsbegründung selbst formulierst oder du einen Anwalt findest, der bereit ist, dich auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu vertreten. Gibt das Gericht nach der Überprüfung deiner Unterlagen wie Angebot und Rechnung deiner Klage statt und legt dein Kunde keine Berufung ein, dann stellt dir das Gericht mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel aus, mit dem du deine Forderung beitreiben kannst.

Wie die AGD ihren Mitgliedern hilft, Forderungen ggf. gerichtlich durchzusetzen, erfährst du hier.