Urheberrecht: Besser vorher klären als nachträglich schrauben

Viele Kreative denken bei den Verhandlungen zu einem Design-Auftrag wahrscheinlich an das angemessene Honorar und vielleicht auch an den zu erbringenden Leistungsumfang. Fragen zum Urheberrecht stellen sich viele erst, wenn der Kunde das Design beliebig weiternutzt, durch Dritte überarbeiten lässt oder wenn sie Post von der VG Bild-Kunst bekommen. Zu viele lassen die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ungenutzt, die sie bei den Verhandlungen geschickt einsetzen können.

In einem Kurz-Vortrag stellt der AGD-Justiziar Alexander Koch die Grundzüge des Urheberrechts im Designbereich dar. Folgende Fragen aus der AGD-Mitgliederberatung werden angesprochen:

  • Habe ich als Designer überhaupt ein Urheberrecht?
  • Was passiert, wenn ich mit dem Kunden nichts über Nutzungsrechte vereinbare?
  • Was berechne ich für weitere Nutzungsrechte?
  • Gibt es eine Mindestvergütung?
  • Darf der Kunde mein Logo durch einen Dritten überarbeiten lassen?
  • Wie wirkt sich eine Lizenzvereinbarung auf die Herausgabe offener Dateien aus?
  • Gibt es in Deutschland einen „total buy out“?
  • Und welche Rolle spielt eigentlich die VG Bild-Kunst?
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