Regionaltreffen Rhein-Main: Vortrag Urheberrecht

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir freuen uns sehr über den neuen Termin und den kundigen Besuch aus Berlin. AGD Justiziar, Alexander Koch, kommt zu uns nach Mainz, um uns auf den neusten Stand zu bringen was das Thema Urheberrechte angeht.

BESSER VORHER KLÄREN ALS NACHTRÄGLICH SCHRAUBEN – AUS DER TOOLBOX DES URHEBERRECHTS IM DESIGNBEREICH

Spannendes Thema ? Leidiges Thema ? Streitgefülltes Thema ?

Wir hoffen mit diesem Vortrag ein für Euch interessantes Thema getroffen zu haben, viele Fragen zu klären und freuen uns auf eine rege Teilnahme.

ACHTUNG: vergesst bitte nicht Euch verbindlich über den Button unten anzumelden, damit wir die richtige Raumgröße buchen können. Stornierungen bitte bis 7 Tage vor der Veranstaltung, danach ist der Raum fest gebucht.

Urheberrecht Teil I:
URHEBERRECHt der Designer

Viele Kreative denken bei den Verhandlungen zu einem Design-Auftrag wahrscheinlich an das angemessene Honorar und vielleicht auch an den zu erbringenden Leistungsumfang. Zu viele lassen die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ungenutzt, die sie bei den Verhandlungen geschickt einsetzen können.

In einem Kurz-Input stellt AGD-Justiziar, Alexander Koch, die Grundzüge des Urheberrechts im Designbereich dar.

Folgende Fragen aus der AGD-Mitgliederberatung werden angesprochen:
• Habe ich als Designer überhaupt ein Urheberrecht?
• Was passiert, wenn ich mit dem Kunden nichts über Nutzungsrechte vereinbare?
• Was berechne ich für weitere Nutzungsrechte?
• Gibt es eine Mindestvergütung?
• Darf der Kunde mein Logo durch einen Dritten überarbeiten lassen?
• Wie wirkt sich eine Lizenzvereinbarung auf die Herausgabe offener Dateien aus?
• Gibt es in Deutschland einen „total buy out“?
• Und welche Rolle spielt eigentlich die VG Bild-Kunst?

Pause

Für den kleinen oder großen Hunger werden wir gemeinsam zu Beginn der Veranstaltung beim Pizzalieferdienst bestellen und hoffentlich rechtzeitig zur Pause liefern lassen. Wasser und weitere Getränke gibt es vor Ort (alles Selbstzahler).

Urheberrecht Teil II:
UrheberRechte Dritter

Designer nehmen gerne einen Urheberrechtsschutz für sich in Anspruch, vergessen aber, dass sie bei ihren Arbeiten Rechte Dritter berücksichtigen müssten. Die Rechtklärung beschränkt sich nicht nur auf die Urheberrechte vorangegangener Kreativer, wie Gestalter oder Fotografen. Hinzu kommen Rechte abgebildeter Personen oder Gegenstände.

Folgende Fragen aus der AGD-Mitgliederberatung werden angesprochen:
• Darf ich Logos vorangegangener Designer verändern?
• Welche Rechte benötige ich beim Erwerb von Stock-Bildern?
• Welche Einwilligungen benötige ich von abgebildeten Personen?
• Wenn mehr als 7 Personen abgebildet sind, brauche ich doch keine Einwilligung, oder?
• Wann greift bei Gebäudeabbildungen die Panoramafreiheit?
• Wer trägt eigentlich die Risiken: Ich oder Kunde?

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