Unser Designerberuf zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus:
Schutzrechte, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, nicht zu vergessen die spezifischen Rechte in der Fotografie und anderes Juristisches mehr – kein Wunder, dass wir uns lieber mit Gestaltung befassen. Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem uns ein fordernder Brief einer unbekannten Anwaltskanzlei in’s Haus flattert oder ein Kunde offene Dateien von uns haben möchte.
Die Beratungspraxis in der AGD-Geschäftsstelle zeigt, dass wir auch in dem Gebiet in dem wir uns ständig bewegen, sehr viel mehr Meinung als Wissen vorfinden, verstärkt durch zumeist kenntnisfreie Postings im Internet.
Wir freuen uns, dass wir mit der hannoverschen Rechtsanwältin Verena Ehrl eine kompetente Ansprechpartnerin gefunden haben, die uns auf unserem Regionaltreffen am 23. April, Auskunft geben kann. Das Themenspektrum des Abends umfasst vor allem die Schutzrechte für Designleistungen, ergänzt durch klassische Fälle und Fallen aus der Beratung in der AGD-Geschäftsstelle. Die Teilnehmer können gerne eigene Fragen und Anliegen beisteuern, werden aber gebeten, sie zur Vorbereitung an Verena Ehrl zu senden: hannover@optimo-iure.de
Verena Ehrl hat sich als Rechtsanwältin auf die Bereiche Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht spezialisiert. Sie vertritt Designer, Grafiker, Musiker und andere Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
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