Die sich auf der Zielgeraden befindende Urheberrechtsreform regelt unter anderem die Pflichten von Internetplattformbetreibern, die sog. Diensteanbieter. Im visuellen Bereich dürften das vor allem YouTube sowie Social-Media-Plattformen wie Pinterest, Instagram oder Facebook sein. Im Grundsatz soll ein nicht-gewerblicher Nutzer geschützte Bilder hochladen dürfen. Die Plattformbetreiber zahlen hierfür eine kollektive Lizenz, die in den meisten Fällen die VG Bild-Kunst an Bildurheberinnen und -urheber ausschüttet. Siehe Näheres hier
In dem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
- Sind meine Bilder von Plattformnutzungen jetzt oder vielleicht in der Zukunft betroffen?
- Dulde ich die Nutzung, wenn ich hierfür eine angemessene Lizenz erhalte?
- Wie will die VG Bild-Kunst eingenommene Gelder verteilen?
- Oder kann ich eine Vergütung direkt bei der Plattform durchsetzen?
- Kann ich einzelne Nutzungen, insbesondere verunglimpfende, unterbinden?
Achtung: Das Webinar findet außerhalb unserer Reihe „Design macht Business“ statt und wird nicht aufgezeichnet. Ein nachträglicher Aufruf des Webinars in unserer Mediathek ist somit nicht möglich.