Bürgergeld für Selbstständige

Am 01.01.2023 hat das so genannte Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Wir haben es auf seine Tauglichkeit für Selbstständige hin überprüft. Dabei haben wir für euch die wichtigsten Punkte kurz und knackig zusammengefasst.

 

Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für Menschen. Es kann beantragt werden, wenn man über keine oder nicht genügend Einnahmen verfügt. Es soll allen Menschen in Deutschland, die in eine Notlage geraten sind, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Es steht auch Selbstständigen zur Verfügung. Verdienst du vorübergehend kein Geld, musst du deine Selbstständigkeit nicht aufgeben und nicht kurzfristig deine sämtlichen Ersparnisse und private Altersvorsorge aufbrauchen.

 

Schonvermögen erhöht

Durch das neu eingeführte Bürgergeld haben Leistungsempfänger für das erste Jahr ein erhöhtes Schonvermögen in Höhe von 40.000 Euro. Lebt man mit einem Partner in einer gemeinsamen Wohnung (sogenannte Bedarfsgemeinschaft), erhöht sich das Schonvermögen um zusätzlich 15.000 Euro.

 

Besserer Schutz für private Altersvorsorge

Mit dem sogenannten geschützen Vermögen sorgst du für das Alter vor. Seit 1. Januar wird dieses an die Anzahl der Jahre deiner Selbstständigkeit geknüpft. Wer beispielsweise 20 Jahre selbstständig war, dessen Altersvorsorge wird bis zu einer Summe von 160.000 Euro geschützt. Und das unabhängig von der Anlageform.

 

Großzügigere Hinzuverdienstregelungen

Ab dem 1. Januar 2023 gelten auch hier andere Regeln. Wer bis zu 100 Euro monatlich hinzuverdient, darf den vollen Betrag behalten. Danach gibt es Staffelungen.

 

Nachteil: Die Bürokratie bleibt

Viele Anspruchsberechtigte nehmen ihr Recht auf Grundsicherung nicht wahr. Das liegt in nicht wenigen Fällen an der unvorstellbaren Bürokratie bei der Beantragung der Hilfen. Denn diese ist trotz gegenteiliger Versprechungen nicht weniger geworden – gerade für Selbstständige.

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