Überbrückungshilfe IV bis Juni 2022 verlängert

Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 01. April 2022 geht hervor, dass ab heute die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 beantragt werden kann. Die Anträge sind durch prüfende Dritte auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.

 

Zulässig sind dabei sowohl Antragsverlängerungen als auch Erstanträge.

 

Ebenso wird die Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige verlängert.

 

Die vollständige Pressemitteilung des BMWK findet ihr hier.

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