Wir präsentieren – der neue VTV Design

Der neue Vergütungstarifvertrag

 

Jetzt inklusive Designberatung und -management

 

 

Design hat sich in den letzten Jahren höchst dynamisch entwickelt, es ist vielfältiger, komplexer und anspruchsvoller geworden, seine Wirkung beginnt früher und geht tiefer. Der neue Vergütungstarifvertrag trägt dem Rechnung: Bisher waren die Vergütung von Entwurfsarbeiten und von den dazu gehörenden Leistungen geregelt, jetzt deckt der Vertrag auch alle Tätigkeiten im strategischen, konzeptionellen und operativen Design ab. Designer:innen, die zum Beispiel vor allem Designberatung oder Designmanagement anbieten, profitieren jetzt ebenfalls vom VTV Design. Und auch komplexe konzeptionelle Arbeit wie die Entwicklung von Produktlinien und Modekollektionen deckt der Vergütungstarifvertrag Design in der neuen Version gut ab.

 

Die Geschäftsführerin der AGD, Victoria Ringleb, fasst zusammen: »Mit dem aktuellen VTV Design ist es uns gelungen, den Geltungsbereich der Tarifvereinbarung genauso auszuweiten wie die Designzone. Leistungen der Designberatung und des Designmanagements werden nun in Ergänzung zur Gestaltung von Designwerken ausdrücklich in den Vertrag mit aufgenommen. Das ist ein enormer Fortschritt und verbessert die Position der selbstständigen Designer:innen erheblich.«

 

 

Differenzierte Stundensätze: Strategie zählt viel

 

Die Arbeit im Bereich strategisches Design setzt früh an, sie ist wichtig und wegweisend für den folgenden Prozess. Gleichzeitig, so lehrt die Erfahrung, ist hier der Anteil an nicht fakturierbarer Arbeitszeit besonders hoch – deutlich höher als bei der konzeptionellen Arbeit und der Umsetzung. Im neuen Vertrag wurden deshalb unterschiedliche Stundensätze vereinbart: Für Tätigkeiten des strategischen Designs gilt ein Mindeststundensatz von 120,– EUR, für die des konzeptionellen und operativen Designs ein Satz von mindestens 105,– EUR je Stunde.

 

Victoria Ringleb bewertet diesen Aspekt besonders positiv: »Wir freuen wir, dass wir uns mit dem SDSt erstmals auf zwei unterschiedliche Stundensätze verständigen konnten. Denn dies trägt dem Arbeiten von Designer:innen viel mehr Rechnung als ein Einheitsstundensatz für alles. Nicht versäumen möchte ich es, unserem Tarifpartner, dem SDSt e.V., für die konstruktiven Gespräche und das hervorragende Ergebnis zu danken.«

 

 

Der Nutzungsfaktor I: mehr Flexibilität

 

Vor allem durch die Digitalisierung ist es schwieriger geworden, heute die Nutzung von morgen zu kennen und zu benennen. Zu vielfältig und unberechenbar sind die Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb haben wir die Matrix angepasst, mit der Designer:innen und Auftraggeber:innen den Nutzungsfaktor und damit die Vergütung für anfallende Nutzungsrechte berechnen. Sie bietet nun auch die Möglichkeit, die anfänglichen Unsicherheiten über Nutzungsgebiet und Nutzungsumfang bei neuen Produkten und Leistungen abzubilden. Damit trägt sie erheblich dazu bei, dass Auftraggeber:innen wirklich nur das zahlen, was sie auch nutzen, und nicht irgendetwas, was sie möglicherweise irgendwann mal nutzen könnten. Und für Designer:innen wird das Geschäft leichter, weil sie den Nutzungsfaktor flexibel an ein wachsendes Potenzial anpassen können und so weder ihre Auftraggeber:innen überfordern noch selbst Geld verlieren.

 

 

Der Nutzungsfaktor II: weniger Hürden

 

In der Vergangenheit stand vor der Frage nach dem Nutzungsrecht nicht selten die nach der Schöpfungshöhe. War sie überhaupt gegeben und unterlag das Design damit dem Urheberrecht? Und wer entschied das? Denn nur bei ausreichender Schöpfungshöhe konnten Nutzungsrechte vereinbart werden.

 

Für den neuen VTV haben wir eine Lösung gefunden, die eine nutzungsbezogene Vergütung auch dann möglich macht, wenn Nutzungsrechte im urheberrechtlichen Sinne vielleicht nicht vorliegen:

 

»Sofern die Parteien die Einräumung von Nutzungsrechten vereinbaren, ist das Erreichen der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe anzunehmen. Wird dies widerlegt oder fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, ist zu vermuten, dass das kalkulierte Honorar auch die Einräumung von (vertraglichen) Nutzungsrechten mitenthält.«

 

Pionierarbeit: seit 1977 und bis heute

 

Seit 45 Jahren wird der VTV Design zwischen der AGD Allianz deutscher Designer und dem SDSt Selbstständige Designstudios e.V. geschlossen. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz. Und noch immer ist der VTV Design europaweit der einzige Tarifvertrag für selbstständige Designer:innen. Heute gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen, ähnliche Vereinbarungen für Soloselbstständige aller Branchen gesetzlich zu ermöglichen – die AGD war mit ihrem Konzept der Zeit also Jahrzehnte voraus.

 

Im März 2021 wurde der VTV digital, im Juli bekam er einen Katalog, und im Dezember 2021 haben wir den VTV durch eine weitere neue Funktion ergänzt: den Kalkulator. Der VTV Design wird auch in Zukunft das Flaggschiff im Angebot der AGD bleiben.

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