VG Bild-Kunst: Gremientage im April und Juli 2019

Bild und Text: DIE PARTEI ... und nein, keine Wahlempfehlung

Die bei der VG Bild-Kunst gemeldeten AGD-Mitglieder haben in diesen Tagen die Einladung zur nächsten Gremiensitzung erhalten, nämlich für die Mitgliederversammlung am 27.07.2019. Weil wir schon in der Berufsgruppenversammlung Ende April vor Ort waren, möchten wir auf einzelne Themen aufmerksam machen. Ein besonderes Augenmerk verdient die Ausweitung des Wahrneh­mungs­vertrages auf die gegen Internet­plattform­betreiber gerichteten Ansprüche.

Die von der VG versandten 16seitigen Erläuterungen können wir an dieser Stelle nicht im Ein­zel­nen durchgehen. Hier ein Versuch, die wichtigsten Punkte anzusprechen. Erwäh­nens­wert sind die letztes Jahr erfolgten überdurchschnittlich hohen Ausschüttungen (In 2018: 196 Mio € für 2018 gegenüber 30 Mio € im Vorjahr | Seite 1 des Geschäftsberichts). Die AGD konnte für die nächsten drei Jahren zwei Vertreter für den Verwaltungsrat aufstellen (Jan-Peter Wahlmann Hauptsitz; Alexander Koch als Stellvertreter – Anträge 55 und 60). Die Wahl der ehrenamtlichen Vorstände sieht die AGD kritischer, weil bei der anstehenden Umsetzung der EU-Urheber­rechts­richtlinie eine personelle Erneuerung zu begrüßen gewesen wäre.

Kulturfaktoren zur Einkommensverbesserung?

Der Bestimmung von Kulturfaktoren in der Sparte Privatkopie Digital (Antrag 15) ist hoffentlich der Ab­schluss eines seit 2015 ausgefochtenen Verteilungskampfs. Die direkte Übernahme des Ver­brei­tungsgrades konnten wir verhindern, und das Abstufungsspektrum (von Faktor 1,25 bis auf 0,05) wurde nun mit dem Faktoren 1,2 bis 0,8 erheblich verdichtet. Unsere Frage, warum manche Pres­se­fotos, die etwa in der Bild-Zeitung oder in der Superillu erscheinen, mit einem Kulturfaktor aufgewertet werden, wartet bis heute auf eine Beantwortung. Weil die Stimmenmehrheit wieder bei den journalistischen Fotoverbänden liegen wird, bliebe bei In­te­resse nur eine gerichtliche Überprü­fung durch einzelne Mitglieder, zu der wir gerne Argumente beitragen kön­nen.

Meldefähige Gehälter

Mit der Berücksichtigung von Gehältern festangestellter Pressefotografen im Rahmen der Honorarmeldungen weicht die VG Bild-Kunst von ihrem Grundsatz ab, Honorarmeldungen auf der Grundlage von Rechnungen zu akzeptieren (Antrag 16). Die aufgelisteten Ausschlusskri­te­rien und Abstriche sollen verhindern, dass Honorare für andere Tätigkeiten ebenfalls gemeldet werden können. Weil man­che Designer ebenfalls angestellt sind, sind auch in unserem Bereich entsprechende Kriterien zu entwickeln.

Ausweitung des Wahrnehmungsvertrags für Internetplattformen

Ärgerlich ist die überraschende Ausweitung des Wahrnehmungsvertrages auf Ansprüche nach Art. 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Antrag 7). Zahlungen von Betreibern der Internet­platt­for­men sind grundsätzlich zu begrüßen, nur gehen damit auch Befreiungen der Plattform­be­trei­ber einher, die sich jede Designerin und jeder Designer vor Augen halten muss. Stellen Dritte visuelle Inhalte wie Fotos, Illustrationen, Infografiken, aber auch fotografierte Produkt­de­signs auf Bildplattformen (zB. Pinterest, Instagram, Xing, aber auch Facebook oder You­tube) dann könnten die betroffenen Designer hiergegen nicht mehr vorgehen, weil sie diese Rechte bereits der VG eingeräumt hätten. Auch wenn man von solchen Rechteverfolgungen noch wenig hört, muss man bei solchen Nutzungen in die Zukunft schauen. Social-Media-Plattfor­men verlassen mehr und mehr den Laufstall des Internets und werden als Plattformen wahrge­nom­men, an denen man leider nicht mehr so leicht vorbeikommt.

Gegen eine kollektive Rechtewahrnehmung ist grundsätzlich nichts einzuwenden, nur diese ist nicht zwingend bei der VG Bild-Kunst verortet. Rechtedienstleister im Fotobereich haben bereits bewiesen, dass sie effizient hohe Geldbeträge bei illegalen Fotonutzungen generieren. Dem etwas hektischen Vorstoß der VG Bild-Kunst stehen noch ungeklärte Fragen wie die Höhe der zu erwartenden Beträge, die Gewinnung von Nutzungsdaten und natürlich einer gerechten Verteilung gegenüber. Hier hätten wir ein Konzept begrüßt, bevor sich die VG pauschal die Nutzungsrechte einräumen lässt.

Für den sehr wahrscheinlichen Fall der mehrheitlichen Bestätigung des Antrags weist selbst die VG ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines individuellen Widerspruchs hin (siehe Erklärung zum Antrag 7). Laut Satzung muss dies innerhalb von 2 Mona­ten nach schriftlicher Mitteilung erfolgen. Liegt der Beschluss Ende Juli vor, kommen wir auf die Angelegenheit gesondert zu­rück.

Elektronische Abstimmung oder Stimmrechtsübertragung

Auch in diesem Jahr haben die VG-Mitglieder die Möglichkeit, auf dem elek­tro­nischen Weg abzustimmen. Eine Anmeldung zu dem Registrierungsportal ist bis zum heutigen bis zum 18.06.2019 erforderlich. Wir empfehlen dagegen die Stimme wieder auf die AGD zu übertragen. (Achtung: Eine AGD-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich | Gerne reichen wir eine Stimm­rechts­ü­ber­tragung auf dem AGD-Formular an die VG weiter.)

Last but not least: Meldefrist endet am 30.06.2019

Meldungen für das Jahr können nur noch bis zum 30.06.2019 erfolgen. So hohe Aus­schüt­tungen wie in den letzten Monaten, werden es wohl nicht mehr sein. Sicher wissen wir es aber erst Anfang nächstes Jahr. Nähere Hinweise zu den Meldungen sind hier zu finden.

Keine Gesprächsbeiträge

Hierzu ist es noch ruhig, wenn Sie möchten, starten Sie jetzt ein Gespräch.

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