BGH verschärft Anforderungen für Design-Anmeldungen

Ende Dezember 2018 hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen für die Anmeldung von Designs beim Deutschen Marken- und Patentamt erhöht. Im Fokus stand die Frage, ob ein Design in unterschiedlichen Formvarianten dargestellt werden kann. In der Vergan­gen­heit stellte das Gericht auf die Übereinstimmungen ab (sog. Schnittmen­gen­lösung).

Der Entscheid wird verheerende Auswirkungen auf die Designbranche haben. Vor allem Produktdesigner werden künftig ihre Arbeiten mit einer gezielten Strategie anmelden müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass mit der Änderung der BGH-Rechtsprechung einige Designanmeldungen rückwirkend den Vorgaben des BGH nicht entsprechen und somit wertlos sind. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen bislang noch nicht vor. Eine genauere Bewertung des Urteils ist erst auf dieser Grundlage möglich. Der AGD-Justiziar, Alexander Koch, hat den Verhandlungstermin verfolgt. Seinen Terminsvermerk finden Sie hier.

Wegen der weitreichenden Konsequenzen hat die AGD die betroffenen Designer aktiv unterstützt. Wie sich das negative Urteil auf den parallelen Verletzerprozess auswirkt, bleibt abzuwarten. Unabhängig hiervon fängt die Arbeit erst an. Die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe bilden hoffentlich eine solide Grundlage, dass Designer zukünftig rechtssicherer ihre Arbeiten sichern können.

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