Zwei verregnete Sommertage VG Bild-Kunst

Gremiensitzungen der VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst hat zu den Gremiensitzungen am 28.07. (Berufgruppen­versammlung) und am 29.07.­2017 (Mitgliederversammlung) nach Bonn ein­ge­laden. Jan-Peter Wahlmann (Vorstand) und Alexander Koch (Justiziar) haben die AGD vor Ort vertreten.

 

Da die VG bereits über die Mitgliederversammlung berichtet hat, brauchen nur einzelne Punkte hervorgehoben werden. Wie zu erwarten war, führt die VG Bild-Kunst weiter ihren Feldzug gegen die elektronischen Betei­ligungs­möglichkeiten an der Mitgliederversammlung. Die außer Verhältnis stehenden Kosten verbild­lichte der Geschäftsführer, Urban Pappi, dahingehend, dass man die wenigen interessierten Mitglieder auch mit einer Stretch-Limousine hätte vorfahren kön­nen. Die betroffenen Verwertungsgesell­schaften wollen nun dem Justiz­minis­terium die unverhältnismäßigen Kosten vortragen. Wie in den Vorjahren sprach sich Pappi erneut für eine Ausweitung der Privatkopie im Internet aus. In diesem Zusammenhang nennt er das Einstellen urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Internetnutzer auf Plattformen wie Youtube, Google oder Facebook als Bei­spiel.

Anhebung der Preise für die Nutzung von Kunstwerken

Für die in der Berufsgruppe I (Kunst) wahrgenommenen Erstrechte hat der Ver­waltungsrat eine überarbeitete Honorartabelle beschlossen. Diese kommt etwa zur Anwendung, wenn zeitgenössische Gemälde nicht nur als Originale verkauft, sondern wenn deren Reproduktionen in einer Broschüre abgedruckt oder auf einer Website online gestellt werden. Die in der Verwaltungsratssitzung an­we­sen­den AGD-Vertreter beanstandeten die zu kurzfristige Versendung des Entwurfs, aber auch die Anhebung der Tarife. Gerade die pauschale Honorar­an­he­bung ist kritisch zu sehen, weil dies dem im Bildermarkt existie­ren­den Preisdruck widerspricht und zu einer weiteren Preisschere visueller Inhalte führt: Künstlerische Arbeiten werden aufgewertet, während Fotos, Illustrationen und Designs weiter einem Preisdruck unterliegen. AGD-Mitglieder, die Kunst­werke in ihren Arbeiten verwenden (z. B. Gestaltung von Kunstbüchern; Verwendung von Bildern in Broschüren oder in Websites) sind bei der Abbildung von Kunst­werken gehalten, die gesteigerten Preise gleich bei der Angebotserstellung einzukal­ku­lie­ren (Zu den Tarifen).

Ankündigungen zur Verteilungsplanreform digitale Nutzungen

Einige AGD-Mitglieder haben bereits angemerkt, dass sie Website-Nutzungen nicht mehr melden können. Die VG Bild-Kunst hat diese Meldungen vorläufig mit der Begründung ausgesetzt, dass die alleinigen Website-Nutzungen schwer erfassbar seien und übermäßig von ausländischen Rechte­inha­bern in Anspruch genommen werden. Hierhinter verbirgt sich das grundlegende Problem, dass die VG Bild-Kunst nicht in der Lage ist, das Kopieren von Websites zu erfassen. Es gilt die These: Stellen Urheber ihre Bilder nur auf ihren Websites ein, dann unterstellt die VG ein geringeren Kopiergrad, als wenn die Bilder auf Internetpräsenzen von Verlagen, oder Museen oder Auftraggebern aus der Wirtschaft zu finden sind. Nur, ob dies zutrifft, weiß keiner. Ein Vorschlag für die Ergänzung des Verteilungsplans ist Anfang nächstes Jahr zu erwarten. Um die Situation der AGD-Mitglieder besser darstellen zu können, werden wir in den nächsten Wochen eine Umfrage starten. Zudem suchen wir die Mitwirkung von Fotografen, Illustratoren oder weiterer Designer, deren Inhalte im Netz kopiert werden und freuen uns über Rückmeldungen in der AGD-Geschäftsstelle (Tel.: 030 / 3552 5253 – koch@agd.de).

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