AGD auf dem Podium des Kongresses „Urheberrechtspolitik“

OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Den im Herbst 2015 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur mehr als fälligen Novelle des Urheber- und Urhebervertragsrechts (Stellungnahme der AGD vom 30.12.2015) nahm das Erich-Pommer-Institut zum Anlass, Urheberrechtsexperten, Vertreter von Urhebern und Vertreter von Verwertern künstlerischer Werke zur Diskussion zu laden. Rechtzeitig vor dem Termin lag den Diskutanten, zu denen auch AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb gehörte, sogar der auf dem Referentenentwurf fußende Regierungsentwurf vor, dessen „Eigenleben“ in Bezug auf seine Basis folgerichtig viel Diskussionsstoff mit sich brachte.

Das Erich-Pommer-Institut ist über jeden Zweifel erhaben, was eine mögliche Verwendung für die Belange der Urheber betrifft. Dessen musste sich jeder bewusst sein, der sich als Urhebervertreter dort freiwillig aufs Podium setzte, so wie AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb. Entsprechend lief der Austausch. Die Schwerpunkte der Diskussion – oder besser des Vortrags unterschiedlicher Interpretationen gleicher Sachverhalte – waren

  • das Auskunftsrecht der Urheber
  • die Möglichkeit, Gemeinsame Vergütungsregelungen von Urhebern und Verwertern abzuschließen, sowie
  • das Rückrufrecht von Nutzungsrechten nach einer bestimmten Frist

Urheberrechtspolitik gestalten? Leider Fehlanzeige.

Obwohl der Kongress „Urheberrechtspolitik“ hieß und deshalb ein gutes Forum für die Diskussion eines in der digitalisierten Welt angekommenen Urheberrechtsgesetzes hätte bieten können, beschränkte sich die Veranstaltung auf das Vorbringen überwiegend bekannter Argumente und Interpretationen für einen neuen Gesetzestext. Damit hat der Veranstalter viel Potential verschenkt und sich in die große Schar derer eingereiht, die es vorziehen, auf die traditionellen Maßnahmen der Interessensvertretung zu vertrauen, anstatt ein gesellschaftlich relevantes Urheberrecht aktiv zu gestalten und auf den Weg zu bringen. Doch halt, wir wollen nicht ungerecht sein. Die Abschlussrunde war dann ganz launig doch im digitalen Zeitalter angekommen. Denn jeder der Podiumsteilnehmer sollte einen Tweet verfassen, den er der Bundeskanzlerin zum Auftakt der parlamentarischen Diskussion des neuen Urheberrechts schicken würde.

„Das Recht der Urheber ist mehr als der faule Kompromiss zwischen unterschiedlichen Partikularinteressen“,

lautete der (nicht versandte) Tweet von Victoria Ringleb.

Nachoben