Freiheit für das Panorama

Derzeit wogt eine ziemliche Welle zur möglichen Abschaffung der Panorama-Freiheit durch die Medien. Die Panorama-Freiheit erlaubt, Gebäude und dauerhafte Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die dabei aufgenommenen Bilder auch wirtschaftlich zu verwerten. Die im Internet sich rasch formierenden Gegner einer Abschaffung haben u.a. eine Online-Petition auf den Weg gebracht. Sie befürchten, dass ein im europäischen Parlament zur Abstimmung anstehender Bericht des Rechtsausschusses zu gravierenden Einschränkungen für deutsche Fotografen führen könnte.

Ganz so einfach ist die ganze Sache jedoch nicht. Denn Künstler und Architekten sind genauso Urheber wie Fotografen und auch sie möchten ihre Rechte gewahrt sehen, sie haben daher die strengeren Regeln mit initiiert.

Zum anderen verlangt der Bericht des Europäischen Parlament gar nicht, dass die EU-Mitgliedsländer ihre Rechtsprechung ändern – es hat ohnehin keinerlei Gesetzgebungskompetenz, denn die liegt bei der Europäischen Kommission.

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, in deren Verwaltungsrat die AGD vertreten ist, hat einen auch die Hintergründe ausführlicher erklärenden Newsletter verfasst.

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