Recht so!

UNSER DESIGNERBERUF ZEICHNET SICH DURCH EINE GROSSE VIELFALT AUS:

Schutzrechte, Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, nicht zu vergessen die spezifischen Rechte in der Fotografie und anderes Juristisches mehr – kein Wunder, dass wir uns lieber mit Gestaltung befassen. Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem uns ein fordernder Brief einer unbekannten Anwaltskanzlei in’s Haus flattert oder ein Kunde offene Dateien von uns haben möchte.
Die Beratungspraxis in der AGD-Geschäftsstelle zeigt, dass wir auch in dem Gebiet in dem wir uns ständig bewegen, sehr viel mehr Meinung als Wissen vorfinden, verstärkt durch zumeist kenntnisfreie Postings im Internet.
So haben wir uns sehr gefreut, dass wir mit der hannoverschen Rechtsanwältin Verena Ehrl eine kompetente Ansprechpartnerin gefunden haben, die uns auf unserem Regionaltreffen am 23. April 2015, Auskunft geben konnte. Verena Ehrl hat sich als Rechtsanwältin auf die Bereiche Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht spezialisiert. Sie vertritt Designer, Grafiker, Musiker und andere Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Das Themenspektrum des Abends umfasste vor allem die Schutzrechte für Designleistungen, ergänzt durch klassische Fälle und Fallen aus der Beratung in der AGD-Geschäftsstelle. Die recht zahlreichen Teilnehmer steuerten eigene Fälle und Anliegen bei, so kam noch mehr Praxis in den Abend hinein. Den Abschluss des langen Regionalabends bildete ein kurzer Bericht über die AGD-Jahrestagung in Dresden-Hellerau.

Keine Gesprächsbeiträge

Hierzu ist es noch ruhig, wenn Sie möchten, starten Sie jetzt ein Gespräch.

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