Zur Kasse bitte! Die Künstlersozialkasse (KSK)

Der Vortrag zur Künstlersozialkasse mit Andreas Maxbauer war doch sehr aufschlussreich. Aber sicher ist noch genügend Gesprächsstoff und Bedarf an Austausch untereinander zu diesem Thema entstanden.

Einige von uns Designern sind in der Künstlersozialkasse.
Beitragszahler der KSK nutzen den Vorteil, einen Anteil der Beiträge in die Krankenkasse über die Künstlersozialkasse mitfinanziert zu bekommen. Zudem gibt es die Pflicht zur Rentenversicherung, die ebenfalls zu einem Teil der KSK mitfinaziert wird. Viele Designer haben keine private Rentenabsicherung, um so wichtiger ist es, sich eine Mindestrente über die Beiträge in die KSK zu sichern.

Doch wie funktioniert das eigentlich? Wie und wovon wird die Unterstützung der KSK und damit uns Designer finanziert?

In dem Vortrag gab es endlich die nötigen Einblicke in das Konstrukt Künstlersozialkasse.

Die Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse bei Beauftragung eines Designers ist für Auftraggeber oft unbekannt. Auch wenn ein Unternehmen über diese betriebswirtschaftlichen Grundlagen informiert sein sollte, erfahren Auftraggeber oft erst über ihren Steuerberater durch eine Prüfung der KSK, dass zu Designleistungen Sozialabgaben entrichtet werden müssen.

2013 zahlt ein Auftraggeber 4,1% der Auftragssumme in die KSK ein. Diese Sozialabgaben werden nicht nur auf Entwurfsleistungen erhoben, sondern auf die Gesamtsumme aller im Angebot ausgewiesenen Kosten (wie Reinzeichnungs-, Druckkosten, Bild-, Fahrtkosten …). Dabei ist es egal, ob der Designer Beitragszahler der KSK ist oder nicht.
Bei einer Prüfung muss das Unternehmen 5 Jahre rückwirkend die Sozialabgaben nachzahlen. Spätestens dann ist der Auftraggeber verärgert und schiebt uns den schwarzen Peter zu.

Der Auftraggeber darf diese Sozialabgaben nicht von Designleistungen in Abzug bringen, so viel steht schon mal fest. Prinzipiell sollte ein Auftraggeber über diese Abgaben selbst informiert sein. Es ist nicht unsere Pflicht, darauf hinzuweisen.

Wäre es aber sinnvoll, unsere Kunden trotzdem auf diese Abgaben hinzuweisen? Denn diese sind ja versteckt vorhanden, gehören aber nicht als Kostenbestandteil in unsere Angebote und Rechnungen.

Kalkuliert ein Kunde für sein Budget, muss er diese Sozialabgaben miteinbeziehen. Sind Aufträge durch diesen Hinweis gefährdet?
Fakt ist, dass Werbeagenturen, dessen Leistungen nicht der Sozialabgabepflicht unterliegen, im Vorfeld Sozialabgaben an ihre Angestellten und freien Designer tätigen. Die Stundensätze von Agenturen enthalten bereits diese Abgaben.

Vorteil für den Auftraggeber:
Er kann mit den Kosten 1 zu 1 kalkulieren, ohne weitere Kosten mit einzuplanen und zu entrichten.

Nachteil für den Auftraggeber:
Die Stundensätze und damit die Gesamtkosten sind in den meisten Fällen bei Agenturen deutlich höher als bei selbstständigen Designern.

Auch wir als Designer können zu Sozialabgaben an die KSK verpflichtet werden, indem wir Designer für einen Auftrag hinzuziehen und für seine Leistung bezahlen.

An dem Vortragsabend wurde hierzu eine Broschüre der Künstlersozialkasse ausgelegt, die ausführlich informiert.

Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich jederzeit gerne an die AGD-Geschäftsstelle und im Speziellen an Andreas Maxbauer wenden.

Nachoben