Schutzfähigkeit von Logotypes …

Foto des Vortrags

AGD Rechtsanwalt Christlieb Klages von der Anwaltssozietät HERTIN referierte kurzweilig über die Schutzfähigkeit von Logotypes und anderen Werken kreativen Schaffens.
Er erläuterte die Merkmale der einzelnen Schutzrechte (Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) ebenso wie die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Kreativbranchen. Ein (er)nüchtern(d)es Thema – aber ein unterhaltsamer und lehrreicher Abend.

Dieser Vortrag von Christlieb Klages erntete ebenso viel spontanes Lob vor Ort wie nachträglichen Dank per eMail.

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