Sicherheit als Pflicht – die Berufsgenossenschaften

Eigentlich müssen jede Betriebsinhaberin und jeder Betriebsinhaber über ihre Steuern und Abgaben selbst Bescheid wissen. Eigentlich.

Dass dem nicht so ist, merken wir immer wieder bei Kunden, die auf einen Brief der Künstlersozialkasse überrascht reagieren. Oder bei Designern, die, oft erst nach einigen Jahren ihrer Selbstständigkeit, erstmalig das Wort Berufsgenossenschaft hören (bei mir war es im fünfzehnten Jahr). Seit einigen Monaten mehrt sich das Wissen um ihre Existenz, denn die Berufsgenossenschaften schreiben vermehrt Designbüros an, um sie auf ihre Pflichtmitgliedschaft zu prüfen.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sind die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Ihre Aufgabe ist es, betroffene Personen medizinisch, psychologisch und sozial zu betreuen, inklusive etwaiger Reha-Maßnahmen. Darüber hinaus gleichen sie finanzielle Unfall- und Krankheitsfolgen aus, um Einkommenseinbußen abzufedern, z.B. durch ein Verletztengeld. Damit es aber erst gar nicht dazu kommt, besteht ihre Aufgabe auch in der Prävention und Aufklärung über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Wenn im schlimmsten Fall die Rückkehr in den Beruf gar nicht mehr möglich sein sollte, übernehmen die Berufsgenossenschaften zudem eine Umschulung, die Pflegekosten oder eine Rente. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Arbeitsplatz selbst, sondern auch auf alle beruflichen Tätigkeiten außer Haus, z.B. bei Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit oder zur Druckabnahme geschehen. Der Versicherungsschutz gilt sogar bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten in der EU und einigen anderen Ländern, etwa bei Fototerminen oder Kongressteilnahmen.

Unternehmen mit Mitarbeitern

Hat ein Unternehmen Mitarbeiter – und seien es bloß Minijobber oder Praktikanten – sind diese automatisch bei einer Berufsgenossenschaft versichert, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen noch nicht bei ihr angemeldet ist. Es ist also Pflicht eines jeden Betriebes, sich allerspätestens dann bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, wenn die erste Anstellung ins Haus steht.

Die Berufsgenossenschaften gehen in der Regel nicht von sich aus auf die Suche nach selbstständigen Designern, es kommt uns aber in den letzten Monaten häufiger zu Ohren, dass ein Designbüro dazu aufgefordert wird, sich auf eine Pflichtmitgliedschaft prüfen zu lassen. Häufig scheuen sich Designer, sich von selbst bei einer Berufsgenossenschaft zu melden, weil sie Beitragsnachforderungen fürchten. Arbeiteten die Inhaber und ihre Partner alleine, sind seit 2014 keine rückwirkenden Forderungen mehr zu fürchten – sehr wohl aber, wenn es schon Mitarbeiter im Betrieb gab oder die Berufsgenossenschaft Kenntnis von einem vorherigen Arbeitsunfall hat.

Müssen auch die Betriebsinhaber Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein?

Was die allein arbeitenden Betriebsinhaber (und im Betrieb mitwirkende Ehepartner) betrifft, so sind diese eigentlich nicht gezwungen, sich über die Berufsgenossenschaft zu versichern. Die Berufsgenossenschaften können jedoch in ihren Satzungen einzelne Berufe zu einer Mitgliedschaft verpflichten. Für unsere Berufe hat das die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) getan, deshalb sind selbstständige Grafikdesigner, Mediengestalter, Fotografen, Mode- oder Textildesigner bei ihr pflichtversichert.

Ausgenommen sind Designerinnen und Designer, die weniger als 100 Arbeitstage (à 8 Stunden) im Jahr, zum Beispiel im Nebenerwerb, tätig sind. Sie können sich mit einem formlosen Antrag von einer Mitgliedschaft befreien lassen. Da selbstständige Produkt- und Industriedesigner nicht in der o.g. Satzung aufgeführt sind, gehören sie nicht zu den Pflichtversicherten, können sich und ihre mitwirkendenden Ehepartner aber freiwillig versichern. Ebenso verhält es bei den freien Textern, sie können Mitglied der Verwaltungsberufsgenossenschaft werden, müssen es aber nicht (Journalisten hingegen leben gefährlicher und sind daher Pflichtmitglieder der ETEM).

Freiwillige Versicherungen

Eine freiwillige Versicherung als Unternehmer kann durchaus so sinnvoll wie vorteilhaft sein, weil das Preis-/Leistungsverhältnis ausgesprochen gut ist. Da Berufsgenossenschaften gesetzlich dazu verpflichtet sind, dem Versicherten mit allen angemessen Mitteln zu helfen, gilt ihr Leistungsspektrum als deutlich umfangreicher als das der privaten (und meist teureren) Unfallversicherungen. Hinzu kommt, dass privat abgeschlossene Unfallversicherungen von den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt werden, die meisten Versicherungen klammern Arbeitsunfälle ohnehin aus.

Beitragshöhe

Die Beitragshöhen hängen von den Gehaltssummen und der Einstufung in bestimmte Gefahrenklassen ab. Hier muss man bei einer Meldung bei der Berufsgenossenschaft ein paar Auskünfte zu seiner Tätigkeit geben und vor allem seine technische Ausstattung benennen. Aus diesem Grund kommen Grafikdesigner in der Regel in die niedrigste Gefahrenklasse, bei Fotografen ist sie etwas höher (sie fahren durch die Lande, steigen auf Leitern und hantieren mit Strom), desgleichen bei Mode- und Textildesignerinnen (wenn sie mit Nähmaschinen, Webstühlen, Siebdruckanlagen etc. arbeiten).

Die Beitragshöhe für einen Betrieb hängt darüber hinaus von den gezahlten Bruttogehältern des Vorjahres und der Gefahrenklasse ab. Dazu erhält man im Frühjahr ein Formular, die daran einzutragenden Summen nennt einem gerne der Steuerberater. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind ziemlich niedrig, es handelt sich bei Einzelunternehmern oder kleinen Betrieben um geringe dreistellige Beträge.

Andreas Maxbauer