Kollektive Rechtewahrnehmung als Zuverdienst

Bestimmte Rechte und Ansprüche von Urhebern werden kollektiv wahrgenommen, die ein lohnender Zuverdienst sein können. Das betrifft auch Designer. Treuhänderisch umgesetzt wird dies von den Verwertungsgesellschaften.

Sie kennen das; bei einer Feier soll GEMA-pflichtige Musik gespielt werden, und wir fragen uns, was nun zu tun ist. Klar, man füllt ein entsprechendes Formular aus, zahlt die anfallende Gebühr … und fragt sich dann vielleicht:  Warum muss ich das eigentlich tun? Wir müssen es tun, weil es sich dabei um eine Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke handelt, die vergütet werden muss. Allerdings zahlen wir diese nicht an unsere Lieblingsbands direkt, sondern an deren treuhändischen Verwalter dieser Verwertungsformen, die Verwertungsgesellschaft GEMA. Bevor jetzt eine/r fragt: Was hat das mit mir zu tun? Doch, auch für Designer kann diese so genannte kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten von Interesse sein. Die dafür zuständige Verwertungsgesellschaft ist die VG Bild-Kunst, deren Aufgaben und Tun hier kurz vorgestellt werden soll.

Das sagt sie selbst über sich

„Die VG Bild-Kunst wurde 1968 von Bildurhebern gegründet. Sie hat derzeit über 58.000 Mitglieder: Künstlerinnen und Künstler, die Werke im visuellen Bereich schaffen und die sich zusammengeschlossen haben, um diejenigen urheberrechtliche Ansprüche gemeinsam zu verwalten, die man sinnvollerweise nicht individuell wahrnehmen kann.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben (z.B. Privatkopievergütung, Pressespiegel etc.)
  • Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte bildender Künstler)
  • Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z.B. politische Lobbyarbeit, Kampagnen zur Aufklärung über urheberrechtliche Fragen)

Der Verein arbeitet ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht. Die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Bild-Kunst ist deshalb rechtlich eine so genannte Verwertungsgesellschaft, dafür steht auch das Kürzel „VG“ im Namen.

Darüber hinaus gesteht das Gesetz den Urhebern viele Vergütungsansprüche als Kompensation für Nutzungen zu, an denen die Allgemeinheit ein Interesse hat und die deshalb per Gesetz erlaubt sind. Die Privatkopie oder die Bibliothekstantieme sind hier gute Beispiele. Diese „gesetzlichen Vergütungsansprüche“ können in den meisten Fällen nur durch Verwertungsgesellschaften gegenüber den Zahlungsverpflichteten geltend gemacht werden.“

Auf ihrer Website hat die VG BildKunst die von ihr für alle Bildgestalter wahrgenommenen Rechte aufgelistet, wobei die für Designer in Frage kommenden die sind, die sie für die Berufsgruppe II wahrnimmt.

Gerechte Verteilung

Im Zentrum der Arbeit von Verwertungsgesellschaften steht die gerechte Verteilung der eingenommenen Gelder unter ihren Mitgliedern. Die Ausschüttung der jährlich zwischen 50 und 70 Millionen EUR erfolgt anhand so genannter Verteilungspläne. Grundlage dafür bilden die Werkkategorien, in unserem Fall „Werkkategorie Bild“ und die von der Bild-Kunst wahrgenommenen Rechte (siehe oben). Das heißt, für Designer relevant sind folgende Verteilungssparten:

  • Folgerecht Bild
  • Kopiervergütung analoge Quellen Bild
  • Kopiervergütung digitale Quellen Bild
  • Pressespiegelvergütung Bild
  • Kabelweitersendung Bild
  • Bibliothekstantiemen

Ein Beispiel

Sie haben 2016 eine Infografik über die weltweite Verteilung isländischer Fußballfans erstellt, die in einer gedruckten Tageszeitung mit einer Auflage von mehr als 300.000 Stück erscheint. Dann zahlt Ihnen Ihr Auftraggeber ein entsprechendes Honorar, sauber nach VTV Design kalkuliert. Was der Auftraggeber Ihnen nicht vergüten kann, weil unwissend, ist die Anzahl an Fotokopien, die für private Zwecke oder zum Beispiel für den Schulunterricht von Ihrer gerade jetzt wieder interessanten Infografik gemacht werden. Hier kommt nun die VG Bild-Kunst ins Spiel, denn sie schließt Verträge mit den Geräteherstellern, die mit ihren Produkten dafür sorgen, dass derlei Fotokopien überhaupt möglich sind, über die so genannte Geräteabgabe, die dann entsprechend einem bestimmten Verteilungsplan an alle, die einen Wahrnehmungsvertrag mit ihr geschlossen haben, ausgeschüttet wird. Ähnliches bis Gleiches gilt für das Kopieren aus digitalen Quellen.

Darum lohnt sich die Mitgliedschaft

Niemand kann derlei Nutzung der eigenen Werke selbst kontrollieren. Und dafür gibt es die Verwertungsgesellschaften. Schließt man einen Wahrnehmungsvertrag mit ihnen ab, nimmt man an der Ausschüttung der dafür zur Verfügung stehenden Gelder teil, wenn man fristgerecht seine Werke meldet. Die Termine dafür nennt die VG Bild-Kunst zum Beispiel auf ihrer Website. Und so werden Sie Mitglied: Sie schließen einen Wahrnehmungsvertrag ab und melden dann einmal jährlich Ihre Arbeiten, um an den Ausschüttungen teilnehmen zu können. Auf Ihrer Website stellt die VG BildKunst Musterverträge und Hilfen, sie richtig auszufüllen, zur Verfügung.

Durch diesen Beitrag soll nicht der fälschliche Eindruck vermittelt werden, dass die VG Bild-Kunst ihre Mitglieder mit Geld überschüttet. In manchen Fällen hört man von Ausschüttungen, die einem durchschnittlichen Monatsumsatz entsprechen. Die Höhen variieren stark zwischen den Nutzungskategorien. Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob der für die Meldungen zu tätigende Aufwand mit den erzielten Ausschüttungen in einem angemessenem Verhältnis steht. Muss man das verneinen, kann jedes Mitglied immer noch mit seiner Stimme auf eine gerechtere Verteilungen in der Zukunft hinwirken.

Mit Ihrer Mitgliedschaft erwerben Sie das Stimmrecht zur Abstimmung der Verteilungspläne in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung. Dieses Stimmrecht wahrzunehmen, ist elementar wichtig, da es hier – wenig überraschend – durchaus konflikthafte Interessenlagen der unterschiedlichen Berufsgruppen gibt, so dass jede Stimme zählt. Dafür müssen Sie nicht einmal pro Jahr irgendwohin pilgern, denn es gibt die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe und der Stimmrechtsübertragung an die verschiedenen Berufsverbände, darunter auch die AGD.

Fazit: Es soll fair bleiben

Die kollektive Wahrnehmung für die Urheber ist eine gute Lösung, deren Recht dort durchzusetzen, wo sie es selbst nicht schaffen können. Aber die Digitalisierung hat auch in die Verteilung der von der VG BildKunst verwalteten Rechte und Gelder Bewegung gebracht. Nicht zuletzt dank des unermüdlichen Einsatzes unserer beiden Vertreter in den Gremien der VG BildKunst, AGD-Vorstand Jan-Peter Wahlmann und AGD-Justiziar Alexander Koch, stehen wir kurz vor der Abstimmung einer fairen Verteilungslösung für das Kopieren aus digitalen Quellen, sprich von Websites. Damit es fair bleibt, braucht es ein entsprechendes Abstimmungsergebnis bei der Mitgliederversammlung Ende Juli 2018. Lesen Sie dazu auch unseren Bericht von der letzten Verwaltungsratssitzung der VG Bild-Kunst Ende April, und Sie wissen:

Jede Stimme zählt, denn jeder Euro zählt.

Link zum Bericht vom April 2018 zu den Gremeinsitzungen der VG Bild-Kunst

17.05.2018