Drucküberwachung

Manchmal kann man sich nur über sich selbst wundern: Wir Designer entwerfen oft mit viel Engagement, wir stecken viel Akribie in das Reinlayout und achten bei der Druckvorlagenherstellung auf eine hohe Qualität. Aber die für das Aussehen bedeutende Drucküberwachung vernachlässigen wir und nehmen sie nur bei »sehr wichtigen« Druckobjekten wahr. Das mag damit zu tun haben, dass dieser Aufwand den Gesamtpreis erhöht oder weil viele Kollegen eine Haftung befürchten, falls sie etwas an der Druckmaschine übersehen haben. Oder weil, wie mitunter sehr vertraulich zu hören ist, manche von uns nicht so recht wissen, worauf sie denn genau achten sollen, wenn sie an der Druckmaschine stehen.

Letzte Kontrollinstanz

Die Überwachung des Maschinenandrucks ist jedoch die letzte Kontrollinstanz unserer Designs und damit auch die letzte Möglichkeit, in den Prozess einzugreifen, bevor höhere Kosten entstehen. Ich habe dabei schon Einiges erlebt, einmal musste der Druck sogar komplett abgebrochen werden, weil das Dunkelblau einer Hausfarbe als Tiefviolett erschien. Andere Fehler, die mir erst an der Maschine auffielen, waren verdrehte Seiten, ungleichmäßige Farbintensität und die zuweilen auftauchenden »Popel«.

Wer mit Stammdruckereien arbeitet, kann sich die Drucküberwachung bei im Wesentlichen wiederkehrenden Aufträgen sicherlich ersparen. Bei Internetdruckereien gibt es diese Möglichkeit ohnehin nicht, auch wenn die Drucksachen die Notwendigkeit einer Druckabnahme oft genug beweisen. Hier gibt es zwar einen kostenfreien automatisierten Datencheck, der aber den Internetdruckereien eher dazu dient, einen reibungslosen Arbeitsfluss zu gewährleisten. Eine richtige Datenprüfung gibt es bei Internetdruckereien nur gegen Aufpreis. Bei »echten« Druckereien ist sie üblich, ihre Aufmerksamkeit hat selbst manchen gestandenen Designer vor Peinlichkeiten und Folgekosten gerettet. Hier noch ein wichtiger Hinweis: Wenn bei der Produktion etwas schief gelaufen ist, weil eine Designerin oder ein Designer eine ungeeignete Druckerei empfohlen haben, haften sie dafür (sog. Auswahlverschulden).

Grundsätzlich gilt, dass Designerinnen und Designer nur das in den Druck geben sollen, das vom Kunden zuvor schriftlich und mit Nennung der Auflage freigegeben wurde. Wenn nach dem Druck inhaltliche Fehler bemerkt werden, sind die Gestalter vor Forderungen sicher – das gilt aber nicht, wenn sie nach der Freigabe noch einmal etwas in den Dateien verändert haben.

Eine weitere und wichtige Risikominderung ist, dass zumindest freiberufliche Designer grundsätzlich keine Produktionsaufträge selbst vergeben und »durch die eigenen Bücher laufen« lassen sollten. Den etwas erhöhten Einnahmen steht das Risiko gegenüber, auf einer Druckereirechnung sitzen zu bleiben, wenn der Kunde fehlerhafte Drucke nicht abnimmt oder den Preis mindert. Prinzipiell sollten selbstständige Designer die Vergabe des Druckauftrages und die Drucküberwachung, nur in Vertretung ihrer Kunden, am besten mit einer schriftlichen Vollmacht und im Namen ihrer Auftraggeber durchführen.

Sicherheit vor dem Druck: der Proof

Häufig ist ein Kontrollinstrument vor der Drucklegung fast in Vergessenheit geraten, der Farbproof, ein farbverbindlicher Probedruck der unter genormten Bedingungen hergestellt wird. Da in den meisten Designbüros von Farbmanagement und Farbtreue nur am Rande die Rede sein kann, sind Farbproofs ein probates Mittel, um Sicherheit in den Prozess zu bringen. Manche Kolleginnen und Kollegen stellen einen Bogen zusammen, auf dem die wichtigsten Elemente und Bilder gesammelt werden, manche lassen zumindest die Titelseite proofen. Farbproofs lassen sich über etliche Dienstleister im Internet herstellen, auch die meisten Druckereien bieten diesen Service an; die Kosten liegen bei etwa 30 Euro für eine DIN-A3-Seite. Neben der den späteren Druck simulierenden, exakten Farbwiedergabe ist ein Vorteil der Proofs, dass störende Elemente wesentlich besser sichtbar sind als auf einem Laserdruck.

Ist ein verbindlicher Farbproof vorhanden, geht er zusammen mit den Druckdaten zur Maschineneinrichtung an die Druckerei. Er dient bei der Drucküberwachung zum Vergleich und als Maßgabe für die Farbverbindlichkeit. Im Idealfall kommen zur Überprüfung der Seitenreihenfolge noch Laserdrucke o.ä. hinzu. Ich habe bei der Druckabnahme mehrfach erlebt, dass Seiten vertauscht oder verdreht wurden – dann hilft nur noch der Stopp der Druckmaschine.

Sicherheit an der Druckmaschine

Die Drucküberwachung beim Maschinenandruck ist die letzte Möglichkeit, den Auflagendruck zu überwachen. Die Druckerei nennt einen Termin und meldet sich in der Regel wegen der genauen Uhrzeit noch einmal einige Stunden vor der Drucklegung. Manchmal kann es sinnvoll sein, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Kunden hinzustößt. Auch hier eine eigene Erfahrung: Beim Druck einer Imagebroschüre war das Papier für die Wertigkeit der Drucksache recht dünn, und die mich begleitende Auftraggeberin traf dann die endgültige Entscheidung über den Fortdruck.

Für den visuellen Abgleich zieht der Drucker einen Bogen aus der Druckmaschine und legt ihn zur Kontrolle auf sein mit Normlicht ausgeleuchtetes Steuerpult.

Designerinnen und Designer sollten beim Sichten des Druckbogens auf folgende Punkte besonders achten:

  • Der farbige Gesamteindruck sowie die Stimmigkeit und Beständigkeit von Firmenfarben
  • Bei großen Flächen ist es sinnvoll, auf das Gleichmaß beim Schön- und Widerdruck zu achten, da unregelmäßige Farben nach dem Binden auffallen könnten.
  • Qualität der Abbildungen und der Logos
  • Wiedergabe von Schriften und kleinen grafischen Elementen, mitunter sind leichte Schatten sichtbar.
  • Wiedergabequalität von Anzeigen um möglichen Reklamationen durch Anzeigenkunden vorzubeugen. Sind Verlage die Auftraggeber, werden die Gestalter eventuell von der Person begleitet, die die Anzeigen verwaltet und nun gesondert checkt.
  • Registerhaltigkeit von Seiten.
  • Die Passgenauigkeit insgesamt, hier ist es sinnvoll, einen Fadenzähler zur Hand zu haben. Aber meistens reichen die Drucker ihn ohnehin an und sei es, um zu sehen, was die Designer damit machen.
  • Stand und Reihenfolge der Seiten. Es kann nicht schaden, mit den Grundlagen des Ausschießens vertraut zu sein.
  • Sauberkeit generell, besonders auf die Gleichmäßigkeit größerer Raster- und Farbflächen, da hier sogenannte »Popel« schnell auffallen.
  • Die Papiersorte und die Grammatur.

Grundsätzlich wirken sich am Steuerpult vorgenommene Änderungen auf den gesamten Druckbogen oder ganze Partien aus – Detailmodifikationen à la »Können Sie das Bild weniger rot machen?« lassen sich nicht mehr ausführen.

Ist alles in Ordnung, wird einem die Druckerin oder der Drucker einen Kugelschreiber hinhalten, um den ab jetzt »gültigen Druckbogen« mit Unterschrift und Datum zu signieren. Dieser Druckbogen ist verbindlich für die gesamte Auflage und für unveränderte Nachdrucke. Zur Kontrolle sollten sich die Designer sowie eventuell anwesende Kunden je einen gültigen Druckbogen mitnehmen, um später erfolgte Abweichungen feststellen und dokumentieren zu können. Das wird aber selten der Fall sein, da die Druckmaschine die gleichbleibende Farbführung, die Registerhaltigkeit und die Passgenauigkeit nun selbst steuert.

Wenn doch ein Missgeschick passiert ist

Für die Dienstleistung der Drucküberwachung werden den Gestaltern der Zeitaufwand und die Reisekosten vergütet – dafür erwarten ihre Kunden fehlerfreie Druckergebnisse in hoher Qualität. Wenn trotz aller Genauigkeit ein gravierender Fehler übersehen wurde, stellt sich die Frage nach einer eventuellen Haftung.

Wie eingangs erwähnt, sollten Designerinnen und Designer darauf achten, dass sie Drucküberwachungen nur in Vertretung, möglichst mit schriftlicher Vollmacht und im Namen ihrer Kunden durchführen. Und sie sollten zu ihrer eigenen Sicherheit grundsätzlich mit AGBs/AVGs arbeiten, die bereits ihren Angeboten beigefügt sein müssen. In sie wiederum gehört ein Passus, der die Haftung bei der Abwicklung von Aufträgen im Sinne der Designer regelt, nämlich dass sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften – wie immer sich das belegen lassen mag. Wird ein Auftrag erteilt, gelten die AGB/AVG und damit die Klauseln zur Haftung automatisch.

Eine weitere Sicherheit bietet das Abschließen einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (ein Wort, das Sie beim Scrabblen zum König macht). Sie ist bei einem überschaubaren Selbstbehalt ziemlich preiswert und hilft, wenn wegen eines eigenen Versehens ein Anderer einen Vermögensschaden erleidet. Das kann zum Beispiel ein Fehler sein, der erst nach dem Druck sichtbar wird, z.B. ein Bild im falschen Farbmodus. Entsteht dem Kunden nun ein finanzieller Schaden durch einen Neudruck, tritt die Versicherung ein.

Treten hingegen Designer gegenüber ihrer Druckerei selbst als Auftraggeber auf, z.B. um die Druckereirechnung mit einem Aufschlag an ihre Kunden weiterzuberechnen, tragen sie bei einem Missgeschick das volle finanzielle Risiko. Zahlt der Kunde nicht, mindert er die Rechnung oder muss das Objekt neu gedruckt werden, hat das Designbüro ein Problem, wenn die Druckerei nicht mitzieht, weil sie einen Mangel bestreitet. Zudem tritt hier in der Regel keine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ein, da der finanzielle Schaden keinem Dritten sondern dem Designer selbst entstanden ist.

Autor: Andreas Maxbauer, 14.03.2017