Für Designer ist Al Capone kein Vorbild …

… zum Beispiel was die zu entrichtenden Steuern betrifft.

Protokoll eines Jour fixe mit Steuerberater Ansgar Müller am 24. Oktober 2018

Wir erinnern uns¹: Vor 87 Jahren, am 24. Oktober 1931 wurde Al Capone, einer der berüchtigtsten Verbrecher Amerikas in den 1920er- und 1930er-Jahren, wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Geldwäsche zu 50.000 US-Dollar Strafe, zusätzlich knapp 8.000 US-Dollar Gerichtskosten und elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der AGD-Steuerberater Ansgar Müller bescheinigt in unserem Gespräch den Designer ein vorbildliches Verhalten in Sachen Fiskus, obwohl die wenigsten einen Fachmann wie ihn zu Rate ziehen. (lt. Internetrecherche verzichtet jeder vierte Selbstständige auf eine Unterstützung durch einen Steuerberater.)
Und Ansgar weiß, wovon er spricht. Er und seine Steuerkanzlei beraten seit Jahren die Mitglieder der AGD in individuellen Steuerfragen.

Meine Frage nach Steuerberatern und Buchungssoftware beantwortet Ansgar wie folgt: »Ist eine leichte Affinität zu Zahlen und Geld beim Designer vorhanden, kann er mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung den Überblick über sein Business behalten. Vorausgesetzt die Belege landen nicht in einem Schuhkarton auf der Fensterbank.«

Buchhaltungsprogramme sollte sich nur derjenige anschaffen, der mit Tabellenkalkulation auf Kriegsfuß steht. Denn Numbers, EXCEL und Co. reichen völlig aus.
Sein Tipp: »Jeden Beleg, ob Ausgabe oder Einnahme, ob hoch oder niedrig, sofort verbuchen und abheften. So hat man seinen Überschuss, und das sollte schon immer sein, immer fest im Blick. Und der Jahresabschluss ist auch am 2. Januar fertig. Mit etwas (Selbst-)Disziplin kann das mühelos gelingen.«
Erfasst man noch für die Projekte die aufgewendete Zeit kann man sehr einfach beim nächsten ähnlichen Job darauf zurückgreifen. Und kann seine Projekte und Auftraggeber nach ihrer Effektivität bewerten.
Der VTV Design ist sehr hilfreich, aber eigene belastbare Erkenntnisse, d. h. aus den eigenen Aufzeichnungen gekoppelt mit seinen Erfahrungen, bieten noch mehr Sicherheit bei der Kalkulation und Angebotserstellung.

»Auch das Ausfüllen der Steuererklärung nach dem Jahresabschluss ist kein Hexenwerk, selbst abhängig Beschäftige füllen die Formulare jedes Jahr aus«, betonte er. »Das sollte jedem Designer also auch spielend gelingen. Vorausgesetzt, siehe oben, eine Affinität zu Zahlen. Bei der Übersendung der Steuererklärungen an das Finanzamt wird man sich natürlich mit elster-online (o. ä.) beschäftigen. Damit wird beim Designer auch das Verständnis für den Umfang mit oftmals zunächst unverständlichen und (scheinbar) komplexen Formularen gefordert.«
Darum machen selbstständig arbeitende Designer aus seiner Sicht zur Zeit alles richtig.

Und da liegt der Hase im Pfeffer: Zur Zeit, also nur bis heute!
»An Zusammenarbeit, Kollaboration … also das gemeinsame Arbeiten an Projekten kommen wir immer weniger, auch Designer, vorbei, sie wird immer relevanter. Die Aufgaben, die Projekte, die Herausforderungen werden größer, umfangreicher. Ein Designer wird sich »Mitarbeiter« oder »Mitstreiter« suchen müssen, ein Netzwerk bilden, weil die Größe einfach nicht allein zu stemmen ist oder Spezialisten gebraucht werden. Und da fängt es an etwas anspruchsvoller zu werden.«
Weiter führt er aus, dass »jedes Netzwerk, das eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, laut § 705 BGB eine GbR ist. Sind in der GbR nur Freiberufler«, Designer zählen laut Ansgar nach der gesetzlichen Definition nicht dazu (sondern nur, wenn Sie die Finanzverwaltung von der Ausübung einer „künstlerischen Tätigkeit“ überzeugen können), »versammelt, ist Einkommenssteuer und Umsatzsteuer relevant. Sonst wird noch Gewerbesteuer fällig. Und es wird bei der Umsatzsteuer interessant.«

Um nicht wie Al Capone zu enden, sollte man sich in diesen Fällen Sachkenntnis in Steuer- und auch in Rechtsfragen, in Bezug auf Urheber- und Vertragsrecht dazu holen. Entweder bei Freunden und Kollegen und/oder bei ECOTAX als Ansprechpartner für die Mitglieder der AGD.

Als weitere interessante Punkte für Designer nannte Ansgar die Geschäftsaufgabe als Einzelunternehmer und Auftraggeber im Ausland. Über den Dauerbrenner 7 oder 19 Prozent wollte Ansgar – wegen der Komplexität und der notwendigen individuellen Beurteilung eines jeden einzelnen Sachverhaltes – nicht so gern sprechen.

Was wir aus seiner Sicht von Al Capone lernen können?

Unseren Umgang mit Honoraren, Bezahlung und Nutzungsrechten mal aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Nicht passiv, sondern aktiv. »Warum lasst ihr [da sind wir Designer gemeint; der Autor] euch die Entwurfsleistung so mickrig bezahlen und kneift bei den Nutzungsrechten? Der Auftraggeber beauftragt euch nicht, damit ihr einen schönen Entwurf in eurem Portfolio habt, sondern, damit er als Auftraggeber euer Werk zu seinem Vorteil, zu seinem Nutzen, als Trumpf gegenüber seinen Mitbewerbern nutzen kann. Er will nur die Nutzung eurer Werke. Darum beauftragt er euch! Lasst euch nicht mit Almosen abspeisen! Berechnet die Nutzungsrechte und gebt die Entwurfsleistung als Rabatt, wenn er es will.«

Nach diesem wundervollen Statement wollte ich Ansgar mit meinem Einwand dass Besitz immer noch das Nonplusultra ist nicht verwirren. Denn eine Sicht über den Tellerrand ist meist hilfreich.

Ansgar Müller machen Steuern Spaß, wie er auch beteuert. Das können wohl alle Teilnehmer an diesem Abend bestätigen.

Christhard »Otto« Landgraf

Weitere Informationen zu Ansgar Müller:
Für AGD-Mitglieder: https://agd.de/beratungsangebot/steuerberatung
Für alle: http://www.ecotax-steuerberater.de/

¹ Wikipepia: https://de.wikipedia.org/wiki/Al_Capone#Der_Steuerprozess (abgerufen 19.5.2021)