GKV-Beitragssenkung ab 2019

Das Bundeskabinett hat im Oktober eine Senkung der Mindestbeiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um etwas mehr als 50% beschlossen. Das war so überfällig, wie es in seiner Deutlichkeit überraschend kam.

Zu einem nicht unerheblichen Teil sind der schnelle Beschluss und die schnelle Umsetzung auf das Wirken der vor zwei Jahren von der AGD initiierten und mitgegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände zurückzuführen. Unter Federführung des VGSD, des BDD und des BDÜ entstand eine von 16 weiteren Verbänden mitgezeichnete gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mit im Wesentlichen zwei „pragmatischen Vorschlägen“:

Mindestbeitrag sinkt auf 188 Euro (-56%)

Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro  auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!

Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld  nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu den Fernsehbeitrag von Plusminus zum Thema).

Wir danken

Ein solcher Erfolg ist ein guter Grund, „Danke“ zu sagen. In der großen Koalition hat sich offenbar die SPD für die Umsetzung unserer beiden Vorschläge stark gemacht. Sie sieht dies als großen Verhandlungserfolg gegenüber der CDU/CSU und hat sich für die gute Vorbereitung durch unsere Versorgung mit Argumenten bedankt.

Wenn wir mit einem Sekt anstoßen, dann wählen wir am 28.11.2018, dem nächsten BAGSV-Treffen, einen aus roten Trauben. Wir danken der SPD an dieser Stelle ausdrücklich und ganz herzlich für ihre Unterstützung!

Ohne Zustimmung der CDU/CSU hätte das Gesetz nicht beschlossen werden können. Dort achtet man sehr genau auf die finanziellen Konsequenzen. Die IfG-Studie, mit der gezeigt werden konnte, dass eventuellen Mindereinnahmen Mehreinnahmen in erheblicher Höhe gegenüberstehen, war für unsere Argumentation hier sehr hilfreich. Noch am Tag der Ausschuss-Sitzung haben wir uns auch mit einflussreichen CDU-Abgeordneten unterhalten und konnten entsprechend argumentieren.

Die FDP unterstützte unsere Forderungen ohnehin vollumfänglich und fordert (in ungewöhnlicher Übereinstimmung mit DIE LINKE) eine weitergehende Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf 450 Euro.

Mehr als die Summe der Teile

Nach nicht einmal zwei Jahren hat die Zusammenarbeit in der BAGSV damit einen beachtlichen Erfolg erzielt und gezeigt, dass es sich auszahlt, mit anderen gemeinsame Sache zu machen.

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